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Hochdruckpumpe Audi Seat Skoda VW 2.0 TFSI 06F127025K AXX BPY CDM CDL pump

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Prix :
199,00 EUR
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Numéro de l'objet eBay :152426932529
Dernière mise à jour le 14 avr. 2021 10:22:31 CEST. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf: Objet neuf et intact, n'ayant jamais servi, non ouvert, vendu dans son emballage d'origine ...
Herstellernummer
133064 06F127025K
Hersteller
Hitachi VW
Referenznummer(n) OE
06F127025J 06F127025J 06F127025B 06F127025F, 06F127025H, 06F 127 025 H, 06F127025K,, 06F 127 025 K, 06F127025L, 06F 127 025 L, 133064 Hitachi, 38650 Febi Bilstein,, 2250143 Metzger 7.06032.04.0 Pierburg, 706032040, 30938650 Swag, AXX, BPJ, BPY, BUL, BWA, BWE, BWJ, CDL, CDLA, CDLB, BWT, BZC, CDM, CDMA, BYK, high pressure pump, fuel pump, kraftstoffpumpe,, hdp

Informations sur le vendeur professionnel

HAS Antriebstechnik GmbH
Sascha Hasanovic
Am Hagenblech 38
59955 Winterberg
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT33418920
: xaF525998/18920
: liam-e esserdAed.kinhcetsbeirtna-sah@fuakrev
Numéro de TVA :
  • DE 275298852
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
Garantiebedingungen §1 Die der Garantie unterliegenden Teile: Die Garantie bezieht sich auf die in der Rechnung genannten Ersatzteile mit Ausnahme von glashaltigen Teilen und elektronischen Bauteilen (z.B. sämtliche Steuergeräte, usw.). Sie beginnt mit dem Rechnungsdatum und endet nach 3 Monaten, bei überholten Teilen nach 6-12 Monaten je nach Vereinbarung (bei unversehrter Plombe/Plomben, Versiegelung). Keine Garantie besteht für a) normalen Verschleiß und normale Abnutzung b) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind c) Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel d) alle nicht direkt auf der Rechnung bzw. im Kaufvertrag bezeichneten Teile, auch wenn diese zu den in der Rechnung genannten Baugruppen gehören wie z.B.: Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, Nebenaggregate §2 Inhalt der Garantie: Rostet ein Karosserieteil durch bzw. verliert ein garantiertes Teil innerhalb der Garantiedauer unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers nicht garantierter Teile seine Funktionsfähigkeit und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der Käufer Anspruch auf Reparatur in dem nach diesen Bedingungen vorgesehenen Umfang. Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden a) durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; b) durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder Explosion; c) durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung; d) die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurde; e) für die ein Dritter aus Einbau- bzw. Reparaturauftrag eintritt oder einzutreten hat; f) die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen; g) die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs (z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind; h) durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang steht. Eine Garantieleistung erfolgt ferner nicht, wenn a) die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an der garantierten Baugruppe nicht vom Verkäufer oder mit dessen Einverständnis bei einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt und auf Verlangen belegt worden sind; b) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind; c) am Kilometerzähler Eingriffe oder Manipulationen vorgenommen und ein Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde; d) der garantiepflichtige Schaden nicht vor Reparaturbeginn gemeldet wurde; e) gegen die Bestimmungen zur Abwicklung verstoßen worden ist; f) der fachlich richtige Einbau der Baugruppe nicht mit einer Einbaurechnung von einem Kfz-Meisterbetrieb nachgewiesen werden kann; g) beim Einbau die Betriebsstoffe des garantierten Bauteils (z.B. Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel etc.) nicht erneuert worden sind, sowie bei Motoren mit Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen, Spannrollen, Umlenkrollen sowie Wasserpumpe/n nicht erneuert worden sind. §3 Geltungsbereich der Garantie: Die Garantie gilt auf dem Gebiet der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb dieses Gebietes auch für Europa im geographischen Sinne. §4 Umfang der Garantie: Kostenbeteiligung Die Garantie umfasst die Reparatur garantierter Teile nach Wahl des Garantiegebers durch Ersatz (kostenlose Lieferung eines gleichwertigen Teils) oder Instandsetzung nach den technischen Erfordernissen einschließlich der Lohnkosten für den Aus- und Einbau sowie Montage nach den Arbeitszeitwerten des Herstellers. Die Lohnkosten sind jedoch auf 20% des Kaufpreises des garantierten Ersatzteils (Materialwert inklusive Frachtkosten zuzüglich gesetzlicher MWSt., nur wenn Frachtkosten auch beim Kauf ausgewiesen und berechnet wurden) beschränkt. Sollte eine Lieferung eines gleichwertigen Teils durch den Verkäufer nicht möglich sein, und eine Zustimmung für einen freien Teilebezug bzw. für eine Instandsetzung erteilt worden sein, beschränkt sich der Garantieanspruch nur nach erfolgter Reparaturmaßnahme und nach Vorlage der Reparaturrechnung beim Verkäufer für das Material insgesamt auf den Kaufpreis des garantierten Ersatzteils zuzüglich der oben definierten Lohnkosten. Überschreiten nach Durchführung einer Instandsetzung die Materialkosten den Kaufpreis des garantierten Ersatzteils, so beschränkt sich der Garantieanspruch für das Material maximal auf den Kaufpreis des garantierten Ersatzteils. Die bei der Reparatur bzw. bei einer Instandsetzung angefallenen Lohnkosten sind auf 20% des Kaufpreises des garantierten Ersatzteils beschränkt. Die Gesamtleistungen aus dieser Garantiezusage sind auf 120% des Kaufpreises des garantierten Ersatzteils (Material maximal 100% und Lohnkosten maximal 20%) beschränkt. Den Differenzbetrag trägt der Garantienehmer/Käufer als Selbstbehalt. Unter die Garantie fallen nicht a) Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden anfallen; b) der Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden; c) Kosten für Luftfracht. Werden gleichzeitig der Garantie unterliegende Reparaturen und nicht der Garantie unterliegende Reparaturen und/oder Inspektionen durchgeführt, so wird die Dauer der entschädigungspflichtigen Reparaturen mit Hilfe der Arbeitszeitwerte des Herstellers ermittelt. Die Garantie begründet nicht Ansprüche auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). §5 Abwicklung der Garantie: Der Käufer hat einen Garantieschaden unverzüglich und immer vor Reparaturbeginn dem Verkäufer zu melden und das Fahrzeug zur Reparatur bereitzustellen. Der Verkäufer führt die Reparatur durch oder benennt einen geeigneten Reparaturbetrieb. Ist eine Reparatur durch den Verkäufer nicht möglich (z.B. bei Auslandsaufenthalten), kann die Reparatur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Die Reparaturrechnung muss dem Verkäufer innerhalb eines Monats seit Rechnungsdatum vorgelegt werden. Aus der Reparaturrechnung müssen die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im einzelnen zu ersehen sein. Der Käufer hat für die Feststellung des Schadens erforderliche Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung der beschädigten Teile jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen vom Käufer auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Der Käufer hat eine schriftliche Schadensmeldung abzugeben und als Nachweis Rechnungsbelege über durchgeführte Wartungsarbeiten im Original vorzulegen oder zu übersenden. Der Käufer hat den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die Weisungen des Verkäufers zu befolgen. §6 Garantiedauer: Die Garantie beginnt mit dem Rechnungsdatum und endet nach 6 Monaten/ überholten Teilen nach 12 Monaten. Beim Austausch der garantierten Baugruppe während dieses Zeitraums erlischt die Garantie zum Zeitpunkt des Austausches. §7 Veräußerung: Bei Veräußerung des garantierten Teiles bzw. des gesamten Fahrzeuges mit dem eingebauten, garantierten Teil während der Garantiedauer, kann der Käufer/Garantienehmer seine Ansprüche aus dieser Garantiezusage an den Erwerber abtreten. §8 Verjährung: Alle Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren in 6 Monaten nach Eintritt des Schadensfalles.
 
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeugteile Allgemeines Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeugteile (im Folgenden: Kaufgegenstand). Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Preise Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Zahlungen Zahlungen sind bei Abnahme des Kaufgegenstandes - ohne Skonto oder sonstige Nachlässe - zu leisten. Zahlungen sind in bar zu leisten. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer besonderen Vereinbarung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht. Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Garantie Wir bieten auf unsere Gebrauchtteile eine Garantie über 3 Monate, überholte Teile 6-12 Monate, ab dem Verkaufsdatum gemäß unseren Garantiebedingungen. Die Garantie setzt voraus, dass die erworbenen Teile in einer Fachwerkstatt eingebaut werden und über diesen Einbau im Schadensfall auch eine Rechnung vorgelegt werden kann. Haftung Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von diesem aufnehmen zu lassen. Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war. Widerrufsbelehrung Der Verbraucher kann den Vertrag widerrufen, indem er die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 31 Tagen zurücksendet. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann der Kunde den Widerruf auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform (per Brief, Fax oder e-Mail) erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. des Rücknahmeverlangens. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie in etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Veränderte oder extra angefertigte Waren, preisreduzierte Sonderposten welche in unseren Auktionen als solche gekennzeichnet sind, sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Impressum: Geschäftsführer: Sascha Hasanovic; Adresse: Am Hagenblech 42, 59955 Winterberg; Kontakt: Telefon 02981/433, Fax: 02981/899525, Email: ecotec@arcor.de; Ansprechpartner: Sascha Hasanovic.
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