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500 pièces LOT "Easy-Use" connecteurs de terrasse, connecteurs de terrasse cachés

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Neuf
8 disponibles / 10 vendus
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Lieu où se trouve l'objet : Weißensberg, Allemagne
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Détails sur le vendeur

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Le vendeur assume l'entière responsabilité de cette annonce.
Numéro de l'objet eBay :363052033344
Dernière mise à jour le 16 mars 2024 09:29:44 CET. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf: Objet neuf et intact, n'ayant jamais servi, non ouvert, vendu dans son emballage d'origine ...
Marke
TCS-System
Material
Kunststoff
Herstellernummer
nicht zutreffend
Angebotspaket
Nein
Passend für
Terrasse
Frostsicher
Ja
Produktart
Terrassendielen-Befestigung
Farbe
Schwarz

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations sur le vendeur professionnel

Industrial Procurement Parts e.k.
Michael Ernst
Gewerbepark Edelweiss 2
88138 Weißensberg
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT64327320663400
: liam-e esserdAed.metsys-sct@fuakrev
Numéro de TVA :
  • DE 323259833
Conditions générales de vente
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Handelsunternehmen
 
Industrial P rocurement P arts e.K.
(folgend als Handelsunternehmen bezeichnet)
 
Information: Bevor Sie sich mit unseren AGB / AVB auseinandersetzen fragen Sie stehts nach der aktuellsten Version bei uns an. Wir unterscheiden zwischen AGB (Privatperson) und AVB (Juristische Person) und können nicht für die Aktualität der Ebay Datenbank garantieren.
wir senden Ihnen auf Anfrage unverzüglich unsere aktuellen Dokumente zu.
 
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Verbraucher und dem
Handelsunternehmen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche
oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.2 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich unsere Lieferbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir
ihnen nicht nochmals im Einzelfall ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragsschluss, Auftragserteilung, Schriftform
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form,
Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Die Annahme eines Auftrages kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an
den Kunden erklärt werden.
2.3 Enthält eine Auftragsbestätigung des Handelsunternehmen Änderungen gegenüber dem
Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich
schriftlich widerspricht.
2.4 Kundenseitige Änderungen, Ergänzungen und Stornierungen des Auftrags bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch das Handelsunternehmen um Gegenstand des vorliegenden
Vertragsverhältnisses zu werden.
2.5 Der Kunde ist an seine Bestellung (Angebot) 3 Wochen ab Zugang bei uns gebunden, sofern
er bei der Bestellung nichts anderes erklärt. Muss die Annahme oder Ablehnung der Bestellung
im Ausland erklärt werden, beträgt die Bindefrist 4 Wochen. Ein Widerruf wird gemäss
gesetzlicher Bestimmungen akzeptiert.
2.6 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.7 Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen oder in elektronischer Form (§ 127 BGB)
abgefassten Auftragsbestätigung (Annahme) zu Stande.
2.8 Alle Vereinbarungen in Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform oder der elektronischen Form (§ 127 BGB).
3. Lieferungen ab Werk
3.1 Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Werk. Wir haben unsere
Lieferverpflichtung mit Aufgabe des Liefergegenstandes zum Transport erfüllt.
3.2 Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels steht in unserem billigen Ermessen,
wenn nicht der Kunde ausdrücklich eine bestimmte Art des Transportes vorschreibt.
4. Liefertermine und -fristen, Teilleistungen, Verzug
4.1 Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder in elektronischer Form
(vgl. Ziff. 2) vereinbart werden.
4.2 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
4.3 Lieferfristen verlängern sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden - um den
Zeitraum, um den der Kunde mit der Beibringung von ihm zu beschaffender Unterlagen,
Genehmigungen und Freigaben, mit vereinbarten Anzahlungen und sonstigen Verpflichtungen aus
der Bestellung gegenüber uns, in Rückstand gerät. Satz 1 gilt sinngemäss für Liefertermine.
4.4 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher, von uns
unverschuldeter Umstände, z. B. Arbeitskämpfe, Störungen in unseren Betriebsanlagen und
Maschinen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Störungen in der Energie- und
Materialversorgung, dem Transportwesen, behördliche Eingriffe o. ä., verlängern sich vereinbarte
Lieferfristen angemessen, wenn wir durch diese Umstände an der rechtzeitigen Erfüllung gehindert
werden. Gleiches gilt, wenn wir auf Grund eines der vorgenannten Ereignisse von einem
Vorlieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden. Satz 1 und 2 gelten entsprechend für Liefertermine.
4.5 Wird uns infolge eines der in Ziff. 4.4 genannten Ereignisse unsere Lieferung oder Leistung
unmöglich oder unzumutbar, sind wir insoweit berechtigt, von dem Vertrag mit dem Kunden durch
schriftliche Erklärung zurückzutreten, sofern wir die Behinderung dem Kunden unverzüglich schriftlich
angezeigt haben. Vom Kunden erbrachte Gegenleistungen hinsichtlich der vom Rücktritt betroffenen
Lieferungen und Leistungen werden wir im Falle des Rücktritts unverzüglich erstatten.
4.6 Erwächst dem Kunden dadurch, dass verbindliche Lieferfristen oder -termine von uns schuldhaft
nicht eingehalten werden oder wir in Verzug geraten, ein Schaden, sind sämtliche
Schadensersatzansprüche auf 2/3 des nachgewiesenen Schadens beschränkt, wenn dieser
3.000,00 € nicht übersteigt; im Übrigen auf die Hälfte des nachgewiesenen Schadens. Die
vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt oder wir wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften. Ebenfalls
ausgeschlossen sind indirekte / mittelbare Schäden in Form von entgangenem Gewinn sowie
Ausfallkosten, Mehrkosten, Minderwert der Maschine / des Gegenstandes und anderen
Vermögenswerten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir
nicht.
5. Anspruchsgefährdung
5.1 Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, durch
welche unsere Ansprüche gefährdet werden oder stellt sich heraus, dass in den letzten 3 Jahren vor
Vertragsschluss ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels
Masse zurückgewiesen wurde oder dass der Kunde die Eidesstattliche Versicherung über seine
Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder dass Haftbefehl hierzu ergangen ist, sind wir berechtigt,
vom Kunden Vorleistung oder Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft zu verlangen. Kommt der
Kunde unserem Verlangen nicht binnen angemessener Frist nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag
durch Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form (§ 127 BGB) zurückzutreten. Weitergehende
gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
 
6. Preise
6.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk in und, wenn nicht anders angegeben, in Euro (€).
Ausschliesslich Verpackung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Sind Preise nicht ausdrücklich vereinbart, gelten unsere Listenpreise zum Zeitpunkt der
Lieferung.
6.3 Erfolgen unsere Lieferungen und Leistungen aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind
(Annahmeverzug, fehlende Mitwirkung o. ä.) später als 4 Monate nach Ablauf der vereinbarten
Lieferfrist bzw. des vereinbarten Liefertermins, in Ermangelung solcher später als 4 Monate nach
Vertragsschluss, sind wir berechtigt, anstelle der vereinbarten Preise unsere zum Zeitpunkt der
Lieferung geltenden Listenpreise zu fordern. Voraussetzung hierfür ist, dass wir eine angemessene
Frist zur Abnahme mit Androhung der Preisänderung gesetzt haben.
7. Zahlungen
7.1 Zahlungen sind in Euro (€) innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu
leisten, sofern in der Rechnungsstellung nicht anders angegeben.
7.2 Für die Wahrung der Frist gem. Ziff. 7.1 ist der Zahlungseingang bei uns massgeblich.
7.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über
dem jeweiligen Basiszinssatz zzgl. Mahnspesen p. a. zu fordern. § 288 Abs. 3, 4 BGB bleiben
unberührt.
7.4 Wir sind berechtigt, Ratengewährungen und Stundungen zu widerrufen, wenn die
Voraussetzungen der Ziff. 5. (Anspruchsgefährdung) eintreten oder der Kunde mit einer Rate ganz
oder teilweise länger als 2 Wochen in Rückstand gerät.
7.5 Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur solche unserer Mitarbeiter berechtigt, die eine
schriftliche Inkassovollmacht besitzen.
7.6 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er zudem
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Gefahrtragung
8.1 Haben wir nur zu liefern, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen
Verschlechterung des Liefergegenstandes mit dessen Aufgabe zum Transport auf den Kunden über.
8.2 Wird der Versand, die Aufstellung oder Montage auf Wunsch oder aus sonst. von dem Kunden zu
vertretenden Gründen verzögert, trägt dieser die Gefahr (Ziff. 8.1) für die Zeit der Verzögerung.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen
aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
9.2
a) Falls der Kunde die Liefergegenstände verarbeitet oder umbildet, gelten wir und der Kunde als
Hersteller gem. § 950 BGB; wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis, in
welchem der Rechnungswert unseres Liefergegenstandes zum Verarbeitungswert steht.
b) Falls der Kunde die Liefergegenstände mit solchen Gegenständen verbindet, vermischt oder
vermengt,die uns nicht gehören, werden wir Miteigentümer an der neuen Sache in dem Verhältnis, in
dem der Wert unserer Liefergegenstände zum Wert der uns nicht gehörenden Gegenstände steht.
Erwirbt der Kunde gemäss § 947 Abs. 2 BGB Alleineigentum, so überträgt er uns bereits jetzt das
Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Liefergegenstände
zum Wert der uns nicht gehörenden Gegenstände steht.
c) Für die aus der Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung
entstehende neue Sache gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts (Ziff. 9) entsprechend.
d) Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmässig
durchzuführen.
9.3 Der Kunde hat die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände sowie die nach Ziff. 9.2 in
unserem Eigentum oder Miteigentum stehende neue Sache pfleglich zu behandeln und unentgeltlich
zu verwahren. Er darf diese Gegenstände im ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb veräussern, aber
nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur
Sicherungsübereignung und Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung mit allen Neben- und
Vorzugsrechten – einschl. der entspr. Forderungen aus Wechseln oder Schecks - bis zur
vollständigen Erfüllung unserer Ansprüche an uns ab. Im Fall der Weiterveräusserung einer durch
Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung geschaffenen neuen Sache
sind die Vergütungsforderungen des Kunden gegen den Erwerber in der Höhe an uns abgetreten, die
unseren Miteigentumsanteil entspricht. Für den Fall, dass die Forderungen des Kunden in ein
Kontokorrent aufgenommen werden, ist der Saldo in der Höhe der Summe unserer Ansprüche an
uns abgetreten, und zwar mit Vorrang vor dem übrigen Teil des Saldos. Der Kunde ist bis auf
Widerruf (Ziff. 9.4) berechtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch für uns einzuziehen.
9.4 Gerät der Kunde mit Bezahlung unserer Ansprüche ganz oder teilweise länger als 2 Wochen in
Rückstand oder liegen die Voraussetzungen nach Ziff. 5 (Anspruchsgefährdung) vor, sind wir
berechtigt,
a) die Einziehungsermächtigung des Kunden zu widerrufen; der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, die Abtretung seinen Schuldnern offen zulegen, uns alle zur Einziehung der Forderungen
notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie alle Unterlagen (einschl. etwaiger Wechsel und Schecks)
an uns heraus zugeben;
b) vom Vertrag durch Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form (§ 127 BGB)
zurückzutreten und die Herausgabe sowie die Rücksendung der Liefergegenstände, soweit sich
diese noch in Besitz des Kunden befinden, zu verlangen; der Kunde hat uns eine Aufstellung der
noch vorhandenen Liefergegenstände zu übermitteln und den Zutritt zu ihnen jederzeit zu
ermöglichen.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt. Alle Kosten, die mit der
Forderungseinziehung gegen Dritte oder mit der Zurücknahme der Liefergegenstände verbunden
sind, trägt der Kunde.
9.5 Der Wert gem. Ziff. 9.4 zurückgenommener Liefergegenstände wird dem Kunden gutgebracht.
Dieser Wert besteht in der Hälfte des Rechnungspreises (ohne Liefer-, Aufstellungs- u.
Montagekosten). Wir können stattdessen einen geringeren, der Kunde einen höheren Wert
nachweisen; insbesondere sind wir berechtigt, die Verwertung durch freihändigen Verkauf
durchzuführen, nachdem dies dem Kunden 2 Wochen vorher schriftlich angedroht wurde.
29.03.20 / IPP AGB 2020-03-29 V12 1 / 2
 
9.6
a) Der Kunde hat uns den Zugriff Dritter auf unsere Liefergegenstände, die gem. Ziff. 9.2 in
unserem Eigentum oder Miteigentum stehende neue Sache sowie auf die an uns abgetretenen
Forderungen sofort schriftlich - bei drohendem Rechtsverlust fernmündlich mit folgender schriftlicher
Bestätigung – mitzuteilen und uns in jeder Weise bei unserer Intervention gegen die Dritten zu
unterstützen. Die Kosten notwendiger Interventionen trägt der Kunde.
b) Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde
unverzüglich anzuzeigen.
9.7 Übersteigt der Wert aller uns nach vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungsrechte
die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 25 %, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des
Kunden nach unserer Wahl einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freizugeben.
10. Gewährleistungen
10.1 Öffentliche Äusserungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen, insbesondere die in
Abbildungen, Zeichnungen, Prospekten, Verzeichnissen und dergl. enthaltenen Angaben zu
technischer Daten, Gewichten und Farben begründen keine Beschaffenheitsangabe zu unseren
vertragsgemässen Lieferungen und Leistungen.
10.2 Offensichtliche Mängel unserer Lieferungen und Leistungen muss der Kunde uns spätestens
innerhalb von 3 Werktagen ab deren Empfang schriftlich anzeigen, andernfalls ist die
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Untersuchungs- und
Rügepflichten gem. §§ 377, 378 HGB bleiben von Satz 1 unberührt. Den Kunden trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, die den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
10.3 Bei Mängeln unserer Lieferungen oder Leistungen leisten wir zunächst - nach unserer Wahl –
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Rücksendungen werden nur
nach vorheriger Absprache akzeptiert. Die Ware muss im neuwertigen unbearbeiteten Zustand
zurückgegeben werden. Von der Gutschrift wird eine Umtriebsentschädigung (abhängig vom
Warenwert) abgezogen.
10.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Eine
Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde, sofern sich nicht aus
der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden
kein Rücktrittsrecht zu.
10.5 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt unsere Lieferung oder
Leistung beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Ziff. 11 bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
10.6 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen,
soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand unserer Lieferung oder Leistung
nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei
denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemässen Gebrauch.
10.7 Alle Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist
beginnt mit Ablieferung des Liefergegenstandes; soweit das Aufstellen oder die Montage von uns
übernommen wird, ab Fertigstellung unserer Leistungen. Satz 1 gilt nicht, soweit gem. §§ 438 Abs. 1
Nr. 2 (Bauwerke u. Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2
(Baumängel) BGB längere Fristen festgelegt sind oder der Mangel nicht nach Ziff. 10.2 rechtzeitig
angezeigt wurde, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen
über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Verjährungsfristen bleiben unberührt.
10.8 Erhält der Kunde eine mangelhafte Installationsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Installationsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Installationsanleitung der ordnungsgemässen Installation entgegensteht.
10.9 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Als Handelsunternehmen
gewährleistet das Handelsunternehmen die Mängelfreiheit und die fehlerfreie Funktionsweise der
gelieferten Waren im Ausmass der Lieferantengarantien. Eine Garantie, dass die Ware für den
vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, übernimmt das Handelsunternehmen nicht. Alle
weiteren Ansprüche einschliesslich Schadensersatzansprüche, Rückgängigmachung des Vertrages
oder Preisminderung lehnt es ab.
11. Haftungsabgränzung
11.1 Soweit unter Ziff. 4.6 nicht besonders geregelt, haften wir sowie unsere Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen nur, soweit uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
11.2 Die Haftungsbeschränkung gem. Ziff. 12.1 gilt nicht für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei
Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie bei Verletzung solch wesentlicher
Rechte oder Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages erst
ermöglicht oder für den Schutz des Kunden von grundlegender Bedeutung sind (Kardinalspflichten).
11.3 Soweit dem Kunden wegen eines Mangels unserer Lieferungen oder Leistungen, gleich aus
welchem Rechtsgrund, Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der
Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche.
11.4 Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit, als auch
bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.
12. Verwendungsbeschränkung
12.1 Unsere Produkte sind standardmässig nicht für den Einbau in den Bereichen Luft- und
Raumfahrt sowie die Strahlungsbereiche von kerntechnischen Anlagen im Sinne des Atomgesetzes
entwickelt und vorgesehen. Sollten diese Standardprodukte trotzdem in den genannten Bereichen
eingebaut werden, wird jegliche Haftung für etwaige Schäden gleich welcher Art ausgeschlossen.
Ausnahmen nur nach vorheriger schriftlicher Zusicherung von unserer Seite.
13. Geheimhaltung
13.1 Das Handelsunternehmen ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen
verpflichtet, sofern a) eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen wurde.
13.2 b) der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach
Durchführung des Auftrages ist das Handelsunternehmen berechtigt, das vertragsgegenständliche
Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes
vereinbart ist.
 
14. Schutz der Pläne
14.1 Das Handelsunternehmen behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten
Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen, Produktentwicklungen, usw.)
vor.
14.2 Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche
Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Handelsunternehmens zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei
Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke
verwendet werden.
14.3 Das Handelsunternehmen ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen
und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des
Handelsunternehmens anzugeben.
14.4 Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat das
Handelsunternehmen Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten Auftragswertes, wobei die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt.
Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mässigungsrecht. Die Beweislast, dass der
Auftraggeber nicht die Unterlagen des Handelsunternehmens genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
15. Gerichtsstand, anwendbares Recht
13.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis ist der Sitz des Handelsunternehmen Wir sind stattdessen auch berechtigt, bei
demjenigen Gericht zu klagen, in dessen Bezirk der Kunde seinen Sitz hat.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschliesslich dieser Lieferbedingungen ganz
oder teilweise rechtsunwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
13.3 Das Handelsunternehmen ist berechtigt, offene Irrtümer, wie Schreib- und Rechenfehler in
Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen jederzeit
zu korrigieren
13.4 Das Handelsunternehmen ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
Bei Änderung ist das Handelsunternehmen verpflichtet, den Auftraggeber einen Monat vor der
eintretenden Änderung über diese Änderungen zu informieren.
13.5 Die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingung tritt in Kraft, sofern der Auftraggeber
innerhalb eines Monates nach Information über die Änderung schriftlich und eingeschrieben nicht
widerspricht.
13.6 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschliesslich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland (ohne UN-Kaufrecht CISG).
14. Sonstiges
Im Sinne des Datenschutzgesetzes wird darauf hingewiesen, dass wir Daten über Kunden speichern
und im Rahmen der Zusammenarbeit einsetzen.
Je certifie que toutes mes activités de vente seront conformes à toutes les lois et réglementations de l'UE.
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