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ECU OPEL CORSA D 1.3 CDTI 55568382 KY MJD603.SA testé sur la voiture, code PIN

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100% Garantie, am Auto getestet, CODIERUNGSMÖGLICHKEITEN: PIN-Code. PROGRAMMING is included in the ... En savoir plusà propos de l'état
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Numéro de l'objet eBay :355271217205
Dernière mise à jour le 19 avr. 2024 10:00:09 CEST. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Caractéristiques de l'objet

État
Occasion
Objet ayant été utilisé. objet présentant quelques marques d'usure superficielle, entièrement opérationnel et fonctionnant correctement. Il peut s'agir d'un modèle de démonstration ou d'un objet utilisé ayant été retourné en magasin. Consulter la description du vendeur pour avoir plus de détails sur les éventuelles imperfections. Afficher toutes les définitions des étatsla page s'ouvre dans une nouvelle fenêtre ou un nouvel onglet
Commentaires du vendeur
“100% Garantie, am Auto getestet, CODIERUNGSMÖGLICHKEITEN: PIN-Code. PROGRAMMING is included in the ...
Herstellernummer
55568382 KY MJD603.SA
Hersteller
Magneti Marelli
Produktart
Motorsteuergerät
Herstellungsland und -region
Italien
Besonderheiten
Einfache Installation
Programmierung erforderlich
Ja
Vergleichsnummer
55568382 KY MJD603.SA
Material
Stahl
Oldtimer-Teil
Nein
Herstellergarantie
12 months
Plug and Play, IMMO OFF
CODING OPTIONS: PIN code

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations sur le vendeur professionnel

AGNIESZKA JAKUBIŃSKA
Agnieszka Jakubińska
A16 4 M1
32-086 Węgrzce, małopolskie
Poland
Afficher les coordonnées
: enohpéléT166006466
: liam-e esserdAmoc.liamg@1elgaeuce
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:https://ec.europa.eu/consumers/odr
Numéro de TVA :
  • PL 7661906534
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
AGB für Ihren Shop auf ebay.de
Protokoll
2023-07-05 12:54:43
FRAGE: An wen richtet sich Ihr eBay-Shop?
ANTWORT: Verbraucher (B2C) und Unternehmer (B2B)
-1-
FRAGE: Bitte geben Sie den Namen Ihres Unternehmens an.
HILFSTEXT:
Bitte geben Sie hier den genauen Namen Ihres Unternehmens (inkl. Rechtsformzusatz)
ein. Einzelunternehmer müssen an dieser Stelle den vollständigen Vor- und Zunamen
nennen.
Achtung: Eine falsche Unternehmensbezeichnung ist wettbewerbswidrig. Wenn Sie
zusätzlich noch eine Fantasiebezeichnung angeben möchten, trennen Sie diese bitte
eindeutig von der Unternehmensbezeichnung ab. Beispiel: "Armin Gips e.K., Armins
Sanitätshaus"
ANTWORT: ECU Eagle Agnieszka Jakubińska
-2-
FRAGE: Speichern Sie den Vertragstext (AGB und Bestelldaten) in Ihrem System?
HILFSTEXT:
Die Information, ob Sie auch nach Vertragsschluss noch den Vertragstext speichern
und zugänglich machen ist gesetzlich vorgeschrieben. Unter Vertragstext versteht
man sowohl die konkreten Daten der Bestellung (z.B. Käufername, Produkt, Preis etc.)
als auch die AGB. Eine Verpflichtung, diese nach Vertragsschluss zu speichern und
zugänglich zu machen, gibt es zwar nicht, die Information darüber ist aber
erforderlich.
Wichtig: In aller Regel wir der Vertragstext von Ihnen auch gespeichert. Eine
Speicherung des Vertragsschlusses findet nur dann nicht statt, wenn Sie die AGB dem
Kunden lediglich in Papierform zur Verfügung stellen. Sobald die AGB per E-Mail
versendet oder online vorgehalten werden, wird der Vertragstext auch gespeichert.
ANTWORT: Nein
-3-
FRAGE : Welche Sprachen stehen in Ihrem Shop für den Vertragsschluss zur
Verfügung?
HILFSTEXT:
ANTWORTEN:
Deutsch
Englisch
Polnisch
-4-
FRAGE: Bieten Sie neben den durch Ebay abgewickelten Zahlungsarten auch
Barzahlung bei Abholung an?
HILFSTEXT:
Die durch Ebay abgewickelten Zahlarten werden in den Rechtstexten automatisch
ausgesteuert.
ANTWORT: Nein
-5-
FRAGE: Verlangen Sie Versandkosten?
HILFSTEXT:
Das Gesetz verlangt die Angaben zu den Versandkosten . In den AGB wird nur darauf
verwiesen, dass der Kunde in Ihrem Shop bei den Angeboten weitere Informationen zu
ggf. anfallenden Versandkosten erhält. Sie dürfen Versandkosten nur verlangen,
soweit Sie den Kunden entsprechend informiert haben. Die Angaben zu den
Versandkosten müssen bei den Angeboten erfolgen bzw. dort über Verlinkung deutlich
erkennbar erreichbar sein.
ANTWORT: Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen
-6-
FRAGE: Liefern Sie auch an Packstationen?
ANTWORT: Ja
-7-
FRAGE: Kann der Kunde die Ware bei Ihnen abholen?
ANTWORT: Nein
-8-
FRAGE: Bieten Sie die Option Click & Collect an?
HILFSTEXT:
Geben Sie hier an, ob Sie die eBay-Option "Click & Collect" einsetzen. Diese Option
können Sie bei eBay aktivieren, um Kunden die Abholung in Ladengeschäften zu
ermöglichen.
ANTWORT: Nein
-9-
FRAGE: Möchten Sie einen Eigentumsvorbehalt in die AGB aufnehmen?
HILFSTEXT:
Mit Erhalt der Ware erwirbt der Kunde in der Regel Eigentum an der gelieferten Sache.
Wenn Sie die Ware vor Erhalt des Kaufpreises versenden, kann es daher sinnvoll sein,
sich das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
vorzubehalten (sog. Eigentumsvorbehalt). Durch den Eigentumsvorbehalt verbessern
Sie Ihre Position insbesondere für die Fälle der Insolvenz des Kunden und der
Zwangsvollstreckung in sein Vermögen, da Ihnen als Eigentümer der Sache
besonderer Schutz zukommt.
ANTWORT: Ja
-10-
FRAGE: Möchten Sie den Verbraucher unverbindlich zur Mithilfe bei Transportschäden
bitten?
HILFSTEXT:
Der Händler trägt im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern grundsätzlich das Risiko
des Transportes. Allerdings kann man den Verbraucher unverbindlich zur Mithilfe bei
Transportschäden bitten, sodass der Händler Regressansprüche gegen den Spediteur
geltend machen kann. Verweigert der Verbraucher aber seine Mitwirkung, hat dies
keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
ANTWORT: Ja
-11-
FRAGE: Möchten Sie gegenüber Unternehmern Regelungen zu Transportschäden
treffen?
ANTWORT: Nein
-12-
FRAGE: Möchten Sie die Gewährleistung beschränken?
HILFSTEXT:
Als Verkäufer haften Sie für Mängel an der gelieferten Sache und zwar grundsätzlich
unerheblich davon, ob Sie die Mängel zu vertreten haben (z.B. Verschlechterung des
Warenzustandes durch unsachgemäße Zwischenlagerung) oder nicht (z.B.
Konstruktionsfehler der Sache). Durch die Einschränkung der Gewährleistungsrechte
Ihrer Kunden können Sie Ihre Position im Fall eines Mangels verbessern.
Wir empfehlen Ihnen die rechtlich zulässigen Gewährleistungsbeschränkungen
möglichst auszunutzen (soweit dies auch technisch möglich ist), da Sie dadurch Ihre
Gewährleistungspflichten entsprechend gering halten können.
Wichtig:
Sie generieren aktuell Rechtstexte nach der Rechtslage ab 01.01.2022.
Die Texte für die Rechtslage ab dem 01.01.2022 können ab sofort eingesetzt
werden (empfohlen), aber nur soweit Sie bereits jetzt
ggü. Verbrauchern keine Verjährungsverkürzung beim Verkauf
gebrauchter Ware vereinbaren oder
die neuen Anforderungen an eine ausdrückliche und gesonderte
Vereinbarung bzgl. der Verjährungsverkürzung beim Verkauf von
Gebrauchtwaren an Verbraucher erfüllen (vgl. Sie bitte die Folgefragen und
Praxishinweise)
Ab 2022 ist eine Gewährleistungsbeschränkung auf ein Jahr beim
Gebrauchtwarenkauf ggü. Verbrauchern nur dann noch zulässig, soweit die
zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden (vgl. Sie bitte hierzu die Folgefragen und
Praxishinweise).
Soweit Sie keine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung diesbezüglich treffen,
wird ggü. Verbrauchern lediglich auf die Geltung des gesetzlichen
Mängelhaftungsrecht verwiesen.
ANTWORT: Ja
-13-
FRAGE: Verkaufen Sie gebrauchte Waren?
HILFSTEXT:
Sie verkaufen keine Gebrauchtwaren oder wünschen keinen vollständigen Ausschluss
der Gewährleistungsrechte bei Gebrauchtwarenverkäufe an Unternehmer (B2B)? Dann
beantworten Sie diese Frage bitte mit Nein.
ANTWORT: Ja
-14-
FRAGE: Möchten Sie die Verjährung der Gewährleistungsfrist beim Verkauf von
gebrauchter Ware gegenüber Verbrauchern verkürzen?
HILFSTEXT:
Wichtig:
Ab dem 01.01.2022 ist bei Verkäufen von Gebrauchtware an
Verbraucher (B2C) eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr nicht mehr
per AGB zulässig. Die Verkürzung im B2C-Bereich auf ein Jahr muss ab 2022
gesondert und ausdrücklich vereinbart werden. Dazu ist z.B. der Einsatz einer nicht
vorausgefüllten Checkbox oder eine sonstige Schaltfläche zulässig, die der
Verbraucher zwingend anklicken muss, um den Bestellprozess zu beenden.
Übrigens, im Verhältnis zu Unternehmern (B2B) ändert sich hingegen nichts, hier darf
auch weiterhin jegliches Gewährleistungsrecht per AGB ausgeschlossen werden.
Beantworten Sie die Frage nur mit Ja, wenn Sie diese ebay-Variantenlösung
für die Fristverkürzung bei Gebrauchtwarenverkäufen im B2C-Verhältnis
einsetzen.
Bitte beachten Sie, dass für eine rechtssichere Formulierung der genannten
Fristverkürzung im B2C-Verhältnis im ebay-Frontend streng genommen, eine
längere textliche Formulierung notwendig wäre. Die Zeichenbegrenzung bei
der ebay-Lösung erlaubt aber keinen solchen ausführlichen Text; daher erscheinen
die folgenden Formulierungen besser geeignet, als andere
von ebay konzipierten Mustertexte:
Benennen Sie das Variantendetail (Attribut; begrenzt auf 30 Zeichen) mit:
Vereinbarung mit Verbrauchern
Den Wert (Option; begrenzt auf 50 Zeichen) sollten Sie mit folgendem Inhalt
befüllen: Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung, vgl. AGB
Kennzeichnen Sie das entsprechen Produkt hinreichend klar als
Gebrauchtware (Zustandsbeschreibung)! Nur bei Gebrauchtwaren ist die
Verkürzung ggü. Verbrauchern überhaupt möglich.
Soweit Sie die Frage im Fragebogen mit „Ja“ beantworten, erscheint in Ihren
AGB selbst lediglich ein Hinweis auf die Verkürzungsmöglichkeit. Die
tatsächliche Verkürzungsvereinbarung muss aber mittels der Ebay-
Variantenlösung erfolgen. Die von uns bereitgestellte Lösung funktioniert nur
in dieser Kombination!
Sie vereinbaren ausdrücklich und gesondert keine Verkürzung der
Verjährungsfrist beim Verkauf gebrauchter Waren? Dann beantworten Sie die
Frage bitte mit „Nein“. Damit gilt bei Gebrauchtwarenverkäufen ggü. Verbrauchern
allerdings auch die gesetzliche Regelverjährung (mindestens 2 Jahre).
Weitere Informationen finden Sie auch in diesem Tipp der Woche.
ANTWORT: Nein
-15-
FRAGE: Möchten Sie Ihre Haftung beschränken?
HILFSTEXT:
Nach dem Gesetz haften Sie grundsätzlich für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit.
Beschränkungen dieser Haftungen sind nur sehr begrenzt möglich. Wählen Sie "Ja",
enthalten Ihre AGB eine solche zulässige Klausel zur Haftungsbeschränkung. Aufgrund
der hohen gesetzlichen Haftungsmaßstäbe bietet sich an, eine Haftungseinschränkung
in den AGB zu vereinbaren.
ANTWORT: Nein
-16-
FRAGE: Bieten Sie Waren an, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt und die
daher nur an Personen ausgeliefert werden dürfen, die das erforderliche Mindestalter
erreicht haben?
HILFSTEXT:
Bitte wählen Sie ein Altersverifikationsverfahren, das sowohl eine „Face-to-Face“-
Alterskontrolle als auch die persönliche Übergabe an den Besteller gewährleistet (z.B.
„PostIdent“ oder „Schufa IdentiätsCheck Jugendschutz“ jeweils in Verbindung mit
„Einschreiben eigenhändig“). Bitte versehen Sie Artikel, deren Verkauf
Altersbeschränkungen unterliegt, mit einem entsprechenden Hinweis und im Falle von
Trägermedien gut sichtbar mit der jeweiligen Altersfreigabe der FSK/USK.
ANTWORT: Nein
-17-
FRAGE: Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs?
HILFSTEXT:
Die Kaufmanneigenschaft entsteht zunächst, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben.
Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach
Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht
erfordert, § 1 Abs. 2 HGB. Maßgeblich ist also, ob Ihr Unternehmen kaufmännische
Einrichtungen erfordert, zu denen insbesondere die Führung von Handelsbüchern,
Inventar- und Bilanzerrichtung, Firmenführung, kaufmännische Vertretung und die
Beschäftigung kaufmännisch vorgebildeter Personen gehören. Der Umfang der
Geschäftstätigkeit wird vor allem am Volumen des Umsatzes festgemacht. Nach
überwiegender Ansicht dürfte bei einem Jahresumsatz ab 250.000 EUR regelmäßig
von einem Handelsgewerbe auszugehen sein.
Ein Kleingewerbetreibender kann die Kaufmanneigenschaft erlangen, sofern eine
Eintragung ins Handelsregister erfolgt (sog. „Kannkaufmann“, § 2
HGB). Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG oder UG) sowie
Handelspersonengesellschaften (z.B. OHG, KG) gelten gemäß § 6 Abs. 1 HGB als
Kaufmann.
ANTWORT: Nein
-18-
FRAGE: Bieten Sie Produkte im Rahmen von "eBay Plus" an?
HILFSTEXT:
Wenn Sie zumindest einige Ihrer Produkte im Rahmen von "eBay Plus" anbieten, ist
zusätzliche Information erforderlich. Die Rücksende- und Rückerstattungsmodalitäten
von "eBay Plus" können vom in der Widerrufsbelehrung gewählten Standard
abweichen.
Wichtig: Wenn Sie "eBay Plus" verwenden, darf das Widerrufsrecht gegenüber
Gewerbetreibenden nicht ausgeschlossen sein. Zudem ist auch eine Erweiterung der
Widerrufsbelehrung notwendig. Durchlaufen Sie deswegen ebenfalls den Rechtstexter
für die Widerrufsbelehrung, um den entsprechenden Text zu erhalten.
ANTWORT: Nein
-19-
FRAGE: Möchten Sie Unternehmern ein freiwilliges Widerrufsrecht einräumen?
HILFSTEXT:
Wichtig: Wenn Sie eBay Plus verwenden, darf das Widerrufsrecht gegenüber
Gewerbetreibenden nicht ausgeschlossen sein. Beantworten Sie die Frage in diesem
Fall daher mit „Ja“.
ANTWORT: Nein
-20-
FRAGE: Unterhalten Sie einen Kundendienst bzw. Kundendienstleistungen?
ANTWORT: Ja
-21-
FRAGE: Nennen Sie hier die Bedingungen Ihres Kundendienstes:
HILFSTEXT:
Wenn Sie einen Kundendienst unterhalten bzw. Kundendienstleistungen anbieten, sind
Angaben zu den Bedingungen verpflichtend (z.B. Kontaktweg, Zeiten der
Erreichbarkeit, Nachweispflichten etc.). Wird eine Telefonnummer genannt, darf dies
keine kostenpflichtige Mehrwertnummer sein (möglich z.B. bei 0180, 0900 und 01379
Nummern). Beispiel: „Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen
und Beanstandungen werktags von [9:00 Uhr] bis [18:00 Uhr] unter der
Telefonnummer [0221-12345] sowie per E-Mail unter [name @ domain.de]." Beispiel
englisch:“Our customer service is available for queries, complaints and claims on
working days from [9 a.m.] to [6 p.m.] via phone at [+49(0)221-12345] as well as via
email at [name@domain.de].”
ANTWORT: E-mail, Telefonnummer
-22-
FRAGE: Haben Sie sich einem Verhaltenskodex unterworfen?
HILFSTEXT:
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Sie den Kunden darüber informieren, wenn
Sie sich einem bestimmten Verhaltenskodex freiwillig unterworfen haben. Zudem
müssen Sie per Link die Fundstelle für den Verhaltenskodex angeben.
Fast immer dann, wenn Sie ein Siegel oder sonstiges Zertifizierungszeichen führen,
finden sich dazu auch Kriterien. Wurde Ihr Online-Shop von Trusted Shops
zertifiziert und trägt das Trusted Shops Gütesiegel? Dann verlinken Sie bitte auf
die Trusted Shops Qualitätskriterien. Kodex: Trusted Shops Qualitätskriterien
Link: https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf
Bitte beachten Sie: Für eBay- und Amazon-Shops sind die Trusted Shops
Qualitätskriterien oder andere Shop-Gütesiegel nicht einschlägig.
In Betracht kommen auch bestimmte Verbandsempfehlungen. Immer dann, wenn Sie
damit werben, bestimmte Regelungen freiwillig einzu-halten, müssen Sie dazu
Angaben machen. Vergessen Sie nicht, den Link bei jedem Durchgang zu prüfen. Er
sollte immer auf die Verhaltensbestimmungen führen.
ANTWORT: Nein
-23-
FRAGE: Sind Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet?
HILFSTEXT:
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nur für spezielle Bereiche (z.B.
Energie versorgung). Denkbar sind weiterhin Verpflichtungen aufgrund einer Verbands
mitgliedschaft o. ä. Sie können sich aber auch freiwillig einer akkreditierten
Verbraucherschlichtungsstelle anschließen. Eine Pflicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
besteht im Übrigen nicht.
Nach der Verordnung zur Online-Streitbeilegung benötigen Online-Händler einen
Verweis auf die EU-Plattform zur Lösung von Verbraucher streitigkeiten. Wenn Sie zur
Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind, wird die
Nennung der Plattform um einen Hinweis auf die Möglichkeit der Nutzung durch den
Verbraucher erweitert.
Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen Online-Händler im Impressum
und in den AGB angeben, ob Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelleverpflichtet sind. Diese Information ist dem
Verbraucher zusätzlich nach Entstehen der Streitigkeit in Textform (z.B. per E-Mail) zu
bestätigen. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Wider sprüche zwischen Ihren Angaben
im Impressum und in den AGB entstehen.
ANTWORT: Nein
-24-
FRAGE: Sind Sie bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen?
ANTWORT: Nein
-25-
Je certifie que toutes mes activités de vente seront conformes à toutes les lois et réglementations de l'UE.
ecu-eagle

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