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Volvo P1800, collecteur de saleté,

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Neuf
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Lieu où se trouve l'objet : Bokel, Allemagne
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Numéro de l'objet eBay :296199117433

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf: Objet neuf et intact, n'ayant jamais servi, non ouvert, vendu dans son emballage d'origine ...
Herstellernummer
662884
Hersteller
Volvo
Produktart
Karosserieteile
Modell
P 1800
Einbauposition
Vorne
Material
Gummi
Produkttyp
Schmutzfänger
Oldtimer-Teil
Ja
Herstellergarantie
1 Jahr
Produktgruppe
Karosserie

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations sur le vendeur professionnel

Oldie doctors
Werner Günther
Kameruner Weg 3
24802 Emkendorf
Germany
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Einzelunternehmen Steuernummer DE 237376561 Finanzamt Rendsburg
Numéro de TVA :
  • DE 237376561
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
I. Allgemeines
1. Wir liefern nur zu unseren nachstehenden Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben für uns keine Gültigkeit. Schweigen auf Auftragsbestätigungen, die auf abweichende Geschäftsbedingungen verweisen, ist nicht als Einverständnis anzusehen. Mit der Annahme unserer Lieferung erklärt sich der Kunde unwiderruflich mit unseren Verkaufsbedingungen einverstanden.
2. Alle abgegebenen Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich ,oder fernmündlich bestätigt worden sind. Unsere Auftragsbestätigung ist für den Vertragsinhalt maßgebend, wenn uns nicht unverzüglich nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch zugeht.
 
 
II. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager Bokelholm, ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung. Die Auslieferung erfolgt gegen Nachnahme oder Vorkasse. Alle Preise beinhalten die derzeit gesetzliche MWST, die nicht ausgewiesen werden kann.
2. Sind Sie in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen.
3. Der Besteller kann wegen einer Gegenforderung, die von uns nicht anerkannt oder die nicht rechtskräftig festgestellt ist, weder Zahlungen zurückhalten, noch mit Zahlungspflichten aufrechnen. Soweit der Besteller Zahlungen zurückzuhalten befugt ist, beschränkt sich dieses Recht der Höhe nach auf den strittigen Betrag.
4. Der Besteller darf den Liefergegenstand nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. In diesen Fällen ist die Weiterveräußerung unzulässig.
5. Erhöhen sich unsere Kosten (z. B. für Material, Zulieferteile und Löhne), ohne dass wir dies zu vertreten haben, zwischen Bestellung und Lieferung, können wir die vereinbarten Preise der Kostensteigerung entsprechend anpassen. Eine Erhöhung unseres Gewinnanteil auf diesem Wege ist ausgeschlossen.
 
 
 
III. Lieferung und Lieferzeit
1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt, im Falle der Abholung durch den Kunden mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Soweit keine schriftliche Anweisung des Kunden vorliegt, bestimmen wir die Art des Versandes.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. Wir sind berechtigt, eine Transportversicherung auf Ihre Kosten abzuschließen, sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes wünschen. In diesem Fall übernehmen wir das Transportrisiko (insbesondere Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden) über den oben beschriebenen Gefahrtragungszeitpunkt hinaus.
3. Sofern wir das Transportrisiko nach obigen Vorschriften tragen, sind Sie verpflichtet, uns die Schadensabwicklung gegenüber dem Versicherer nach Kräften zu erleichtern. Insbesondere haben Sie sich unmittelbar nach Erhalt der Sendung von deren Zustand zu überzeugen und eventuelle Transportschäden unverzüglich von der zuständigen Stelle (Empfangsbahnhof, Zustellpostamt oder Spediteur) feststellen zu lassen und uns diese Informationen unverzüglich zu übermitteln. Sollte es zu Leistungskürzungen des Versicherers aufgrund Ihrer unzureichenden Mitwirkung bei der Schadensfeststellung und -abwicklung kommen, sind wir berechtigt, Sie mit Leistungskürzungen des Versicherers zu belasten.
5. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich Ihre Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf Sie über. Gleiches gilt, wenn Sie bei Abrufaufträgen die Ware nicht fristgerecht abrufen.
6. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung und Klärung sämtlicher für die Lieferung maßgeblichen Fragen.
Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Kunde verpflichtet, uns eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen. Nach deren Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Vertrag nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist.
8. Unverschuldete Betriebsstörungen (Energie- und Rohstoffmangel, Krankheit, Streiks und andere Ereignisse höherer Gewalt) befreien uns so lange von der Lieferpflicht, wie diese Faktoren sich auf unseren
Betriebsablauf auswirken.
9. Wir können Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die gemäß unserer Zahlungsbedingungen jeweils gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teillieferung durch den Besteller schuldhaft verzögert, können wir die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen.
10. Ist die Lieferung auf Abruf oder in Teilmengen vereinbart, so steht uns für den Fall, dass der Abruf oder die Bezahlung der Ware oder Teilmengen davon innerhalb der vereinbarten Frist nicht erfolgt, ein vertragliches Rücktrittsrecht zu. Eine Nachfristsetzung bezüglich der Abrufverpflichtung des Bestellers bzw. der Zahlungsverpflichtung des Bestellers bedarf es nicht. Wahlweise steht uns für diesen Fall das Recht zu, gegen Bereitstellung der gesamten Lieferung den vereinbarten Gesamtkaufpreis zu verlangen. Unsere weitergehenden gesetzlichen Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
2. Der Kunde hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehalts-Ware zurückzunehmen, ohne dass es hierzu des Rücktritts vom Vertrag bedarf.
 
V. Gewährleistung
1. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang sorgfältig zu prüfen und evtl. Mängelrügen schriftlich bei uns geltend zu machen.
2. Eine Gewähr für bestimmte Eigenschaften, insbesondere dafür, dass die gelieferte Ware für die Zwecke des Kunden nicht geeignet ist, wird nicht übernommen. ausdrückliche schriftliche
3. Unsere Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware eigenmächtig, insbesondere durch Einbau von fremden Teilen verändert worden ist. Dieses gilt nur für Austauschteile die besonders gekennzeichnet sind. Vorausgesetzt wird eine freie Zusendung des Altteils, welches restauriert werden soll. Keine Gewährleistung wird ferner übernommen für Mängel, die durch natürlichen Verschleiß, Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
Weiter übernehmen wir keine Haftung für Gebrauchte Ersatzteile oder Halbfabrikate die kein komplexes Bauteil darstellen.
 
VI. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Vertrag, Verschulden, bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind, insbesondere hinsichtlich Folgeschäden, ausgeschlossen. Unberührt bleibt unsere Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Organe und leitenden Angestellten sowie unsere Haftung für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften.
 
VII. Unterlagen, Schutzrechte
Sämtliche Firmenunterlagen, wie z.B. Katalog, Schaltpläne, Artikel, Diagramme etc., bleiben in unserem Eigentum und dürfen nicht ohne unsere Zustimmung vervielfältigt oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Irgendwelche Rechte auf Patente, Gebrauchsmuster etc. stehen ausschließlich uns zu, auch soweit sie noch nicht angemeldet sind.
 
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschließlich Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz Bokelholm. Soweit unsere Kunden Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, wird Rendsburg als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, Ansprüche an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.
 
IX. Anwendbares Recht, Unwirksamkeitsklausel
1. Auf die Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes Anwendung.
2. Alle Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelvertrag entfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 
X. Gültigkeit für Nichtkaufleute
Unsere Verkaufsbedingungen gelten für Kunden, die nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, nur mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Einschränkungen.
Je certifie que toutes mes activités de vente seront conformes à toutes les lois et réglementations de l'UE.
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schnelle Lieferung, guter Artikel, gerne wieder