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Antenne courte pour Smart Fortwo 451 & 450

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Neuf
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Lieu où se trouve l'objet : Deckenpfronn, Allemagne
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Détails sur le vendeur

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Numéro de l'objet eBay :281795180693
Dernière mise à jour le 08 avr. 2024 12:28:56 CEST. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf: Objet neuf et intact, n'ayant jamais servi, non ouvert, vendu dans son emballage d'origine ...
Produkttyp
Antenne
Herstellernummer
nicht zutreffend
Länge
11,3 cm
Produktgruppe
Antenne
Farbe
Schwarz
Gewährleistung
Ja
Hersteller
No-Name
Herstellungsland und -region
Deutschland

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations sur le vendeur professionnel

Schäfer GmbH
Roland Schäfer
Nordstr. 35
75392 Deckenpfronn
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT14346965070
: xaF834629-65070
: liam-e esserdAed.wjrefeahcs@ofni
Numéro de TVA :
  • DE 812638999
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fernabsatz)
I. Geltungsbereich
1.
Für Lieferung und Leistungen der Fa. Schäfer GmbH gelten grundsätzlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
 
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Zusicherungen von Eigenschaften haben bei Vertragsschluss schriftlich zu erfolgen.
 
2.
 
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
 
II. Vertragsschluss
 
1.
 
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
 
2.
 
Mit der Bestellung der Warte (auch per Email/Internet und Fax) erklärt sich der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
 
 
3.
 
Über Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Käufer unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird zurückerstattet. Schadensersatzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
 
4.
 
Die Beratung unserer Verkäufer ist unverbindlich und befreit den Kunden nicht von einer eingehenden Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die vorhergesehene Verwendung. Karosserieteile sind vor Behandlung auf ihre Passform zu prüfen.
 
III. Lieferung und Leistung
 
1.
 
Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretendem Lieferverzug wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
 
2.
 
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Käufers voraus. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
 
IV. Versand und Gefahrenübergang
 
1.
 
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlech-terung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
 
 
2.
 
Für nicht fristgemäße Lieferung haftet der Verkäufer nur dann, wenn die Verzögerung auf dessen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.
 
3.
 
Äußerliche Beschädigungen der Verpackung müssen bei Übergabe zwecks Schadensregulierung vom Frachtführer bescheinigt werden. Unvollständige Ware, Falschlieferung oder Ware mit offensichtlichem Mangel sind spätestens innerhalb 48 Stunden bei uns anzuzeigen.
 
V. Widerrufsbelehrung
 
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksen-dung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
 
Der Widerruf ist zu richten an:
 
Fa. Schäfer GmbH
Geschäftsführer: Roland Schäfer
Nordstr. 35
75392 Deckenpfronn
 
Tel.: 07056-964341
Fax: 07056-926438
E-Mail: Info@schaeferjw.de
 
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlech-terung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlun-gen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
 
Ende der Widerrufsbelehrung
 
 
VI. Gewährleistung (Sachmangelhaftung)
 
1.
 
Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleistung 2 Jahre ab Verkaufsdatum, bei Verträgen mit Verbrauchern über gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistung 1 Jahr ab Verkaufsdatum.
 
Bei Verträgen mit Unternehmen beträgt die Gewährleistung 1 Jahre ab Verkaufsdatum, bei Verträgen mit Unternehmern über gebrauchte Sachen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
 
Sondervereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen.
 
Die Sachmangelhaftung erstreckt sich auf Schäden am gekauften Ersatzteil und nicht auf eventuelle andere dem Kunden entstandene Schäden.
 
2.
 
Die Gewährleistung umfasst den Kaufgegenstand selbst. Keine Gewährleistung besteht für alle nicht direkt auf der Rechnung bzw. im Kaufvertrag bezeichneten Teile, auch wenn diese zu den in der Rechnung genannten Baugruppen gehören wie z.B. Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Schläuche, Rohrleitungen, Wellendichtringe, Kabel, Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, Nebenaggregate sowie im Lieferumfang nicht beschriebene Anbauteile.
 
3.
 
Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen zur Behebung eines Sachmangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart:
 
Bei Produkten im Wert unter 100,00 € kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Ware 100,00 €, steht uns binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbes-serungsanspruch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nach-besserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung (Aggregate +/- 15.000 km ohne Wertausgleich).
 
4.
 
Ergibt eine Überprüfung im Rahmen der Nacherfüllung, dass ein Mangel an der Kaufsache vorgele-gen hat, so beschränkt sich die Nacherfüllung auf die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen wie Arbeits- und Materialkosten. Ergibt eine Überprüfung jedoch, dass ein Mangel von vornherein nicht vorgelegen hat und der Defekt auf andere Ursachen zurückzuführen ist, so hat die Fa. Schäfer GmbH das Recht, die zum Zweck der Überprüfung erforderlichen Aufwendungskosten vom Käufer zu verlangen.
 
5.
 
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
 
6.
 
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der ver-tragswidrige Zustand festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf bewo-gen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Sachen trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
 
7.
 
Wählt der Käufer wegen eines Rechts oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rück-tritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so beschränkt sich dieser auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
 
8.
 
Angaben über Laufleistungen geben in jedem Fall nur die Angaben des Kilometerzählers des Kfz und/oder Angaben des Lieferanten wieder.
 
VII.
 
Der Käufer verpflichtet sich
 
a) die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an der betreffenden Baugruppe von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen und auf unser Verlangen schriftlich nachzuweisen (Rechnungsbeleg);
 
b) den fachlich richtigen Einbau der Baugruppe (Motor, Getriebe, Differenzial sowie sicherheitsrele-vante Ersatzteile wie z.B. Brems-, Fahrwerk-, Lenkungsteile) von einem Kfz-Meisterbetrieb/ Fachbetrieb) mit Nachweis vornehmen zu lassen;
 
c) beim Einbau die Betriebsstoffe des Bauteils (z.B. Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel, usw.) zu erneuern, sowie bei Motoren den Ölfilter und bei vorhandener Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen zu erneuern;
 
d) das Zylinderkopfsiegel bei Motoren nicht zu entfernen oder zu beschädigen. Das Öffnen kann nur mit schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden;
 
e) keine Entfernung von Kennzeichnungen (allgemein) und Überhitzungsindikatoren (bei Motoren!) vorzunehmen.
 
1.
 
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Veränderungen der Funktionstüchtigkeit aufgrund norma-ler Verschleißerscheinungen im Gewährleistungszeitraum und darauf beruhender Folgeschäden.
 
2.
 
Nach Einbau ist die Dichtigkeit bzw. einwandfreie Funktion von Filtern, Schläuchen, Schaltern, Treib-riemen, Bowdenzügen, Gestängen etc. zu überprüfen. Weiterhin müssen alle Flüssigkeitsstände (Wasser, Öl) sowie bei Motoren die richtige Einstellung (Zündung, Kraftstoffzufuhr, Ventilspiel) kontrolliert werden. Aufgrund eventuell längerer Einlagerungsdauer sind Motoren nach Inbetriebnahme der ersten 500 km bis 1.000 km nicht voll zu belasten, sondern nach Möglichkeit einzufahren.
 
3.
 
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
 
VIII. Haftungsbeschränkungen
 
1.
 
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegen-über Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
 
2.
 
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
 
3.
 
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 2 Jahren ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen nach 1 Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheits-schäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
 
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
 
1.
 
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
 
2.
 
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Son-dervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Ge-schäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
 
X. Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirk-sam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaft-licher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
 
 
(Stand: 20.11.2014)
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