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Numéro de l'objet eBay :266763036981
Caractéristiques de l'objet
État
Neuf: Objet neuf et intact, n'ayant jamais servi, non ouvert, vendu dans son emballage d'origine ... Neuf: Objet neuf et intact, n'ayant jamais servi, non ouvert, vendu dans son emballage d'origine (lorsqu'il y en a un). L'emballage doit être le même que celui de l'objet vendu en magasin, sauf si l'objet a été emballé par le fabricant dans un emballage non adapté pour la vente au détail, comme une boîte non imprimée ou une poche en plastique. Consulter l'annonce du vendeur pour avoir plus de détails. Afficher toutes les définitions des étatsla page s'ouvre dans une nouvelle fenêtre ou un nouvel onglet
Herstellernummer
KWVE30-B-G3-V1
Marke
INA
Produktart
Führungswagen
Herstellungsland und -region
Unbekannt
Description de l'objet fournie par le vendeur
Informations sur le vendeur professionnel
HANDL Maschinen GesmbH & Co.KG
Christoph Gessenhart
Trauseneggerdamm 5
4600 Wels
Austria
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: enohpéléT73178662427 34+
: liam-e esserdAta.ldnah@eliet
Numéro de TVA :
AT U25038107
Numéro d'immatriculation de la société :
FN25633X
Conditions générales de vente
Allgemeine Liefer- u. Verkaufsbedingungen der Firma HANDL Maschinen Gesellschaft mbH & Co.KG, FN 25633X, LG Wels
. Ausgabe 03/11
Diese Bedingungen haben ausschließliche Gültigkeit für alle angebahnten, bestehenden und zukünftigen Geschäftskontakte, insbesondere alle Angebote, Bestellungen und
Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen. Subsidiär gelten die österreichischen gesetzlichen Regelungen mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes, während von unseren
Bedingungen oder diesen österreichischen gesetzlichen Regelungen abweichende Bedingungen des Kunden nicht anerkannt werden und unwirksam sind, auch wenn wir diesen
nicht widersprechen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen, wobei auch das Abgehen vom
Schriftformerfordernis der Schriftlichkeit bedarf.
1) Angebote
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und verpflichten uns nicht zur Leistung.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die dem Kunden übermittelten Unterlagen wie
Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben u. dgl. sind nur annähernd,
soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Pläne, Skizzen
und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte
und dergleichen unser geistiges Eigentum und unterliegen dem Schutz der einschlägigen
u. Schadenersatzansprüche, dies gilt auch dann, wenn der Kunde ohne
unsere vorhergehende schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an den
Sachen durchführt oder von Dritten durchführen lässt, die von uns geliefert wurden
oder auf die sich unsere sonstigen Leistungen bezogen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit
gemäß § 924 ABGB und der besondere Rückgriff gemäß § 933b ABGB zu
unseren Lasten sind ausgeschlossen. Soweit uns nicht Vorsatz oder diesem nahekommendes,
krass grobes Verschulden trifft, sind sämtliche Schadensersatzansprüche
gegen uns ausgeschlossen, auch unsere Haftung für unter dieser Intensität liegendes
Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen; über § 933 a Abs 3 ABGB hinaus trifft den
Kunden der Beweis für unser (qualifiziertes) Verschulden schon vom Beginn der
Verjährungsfrist an und auch für alle Arten von Schäden. Jedenfalls ausgeschlossen ist
die Anfechtung oder Anpassung eines Vertrages durch den Kunden wegen Irrtums; der
Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Irrtums und seiner Rechte daraus. Bei
gebrauchten Sachen ist auch jeglicher Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen und –
sofern die Lieferung an einen Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
erfolgt – ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt.
Eine Garantieverpflichtung erstreckt sich ausschließlich auf Materialfehler und mangelhafte
Ausführung der gelieferten Ware und umfasst den Ersatz des fehlerhaften Teiles.
Die Garantieverpflichtung besteht nicht bei Fehlverhalten des Kunden, wie z. B.
übermäßige oder unsachgemäße Behandlung mit ungeeigneten Schmiermitteln etc.
und bei natürlichem Verschleiß. Garantie für Gebrauchtmaschinen leisten wir nur aufgrund
besonderer Vereinbarungen.
Wird eine Ware von uns auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder
Modellen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die
Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur darauf, dass die Ausführung gemäß des
Käufers erfolgte. Sollten dabei fremde Schutzrechte verletzt werden, hat uns der Käufer
diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Die Abnehmer verpflichten sich, alle von uns gelieferten Produkte nur entsprechend
den Betriebs- und Gebrauchsanleitungen sowie unter Zuhilfenahme aller Schutzvorrichtungen
zu verwenden.
Abbildungen von Kunden u. Kundenliegenschaften/Werkräume sind gestattet.
Warenrücklieferungen werden von uns nur dann angenommen, wenn vor Eingang der
Ware eine schriftliche Vereinbarung über die rückzuliefernden Teile vorliegt. Bei
Sonderanfertigungen ist eine Rücklieferung ausgeschlossen. Für die Bearbeitung von
Rücklieferteilen werden 20 % des Nettorechnungswertes in Abzug gebracht und der
Rest gutgechrieben. Bei Pauschalaufträgen sind überzählige Bauteile Eigentum des Verkäufers
und werden nicht gutgeschrieben.
11) Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälliger Zinsen
und Eintreibungskosten unser Eigentum. Es gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt als
vereinbart. Die Ware bleibt auch nach einer Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung
bzw. Einbau unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware Dritten
zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonstwie zu
überlassen. Werden unsere Waren entgegen dem Verbot vom Käufer dennoch veräußert,
so erstreckt sich unser Eigentums-vorbehalt auf die aus dieser Veräußerung
resultierenden Forderungen des Käufers. Bei Pfändungen derselben sind wir sofort zu
verständigen. Angebrachte Eigentumsschilder dürfen bis zur restlosen Bezahlung nicht
entfernt werden. Die Forderungen des Käufers gegen den Dritten gelten sofort nach
Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten, und der Käufer ist verpflichtet, uns bei
aufrechtem verlängerten Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden mitzuteilen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
auch ohne gerichtliche oder behördliche Verfügung jederzeit und wo immer diese
auch angetroffen wird sicherzustellen, ganz oder teilweise aus- bzw. abzubauen und in
unser Gewahrsam zu nehmen, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche
erwachsen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, in dem dazu erforderlichen
Ausmaß Zutritt zu seinen Räumlichkeiten zu gewähren und die Rückführung
nicht zu behindern. Der Kunde verzichtet mit Bestellung im Voraus auf die
Geltendmachung von Besitzstörung und Unterlassung. Im Zusammenhang mit der
Rückführung entstehende Kosten sind vom Kunden zu ersetzen.
12) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wels. Es gilt österreichisches Recht
Je certifie que toutes mes activités de vente seront conformes à toutes les lois et réglementations de l'UE.
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Numéro de l'objet eBay :266763036981
Livraison et expédition
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Lieu où se trouve l'objet :
Wels, Autriche
Destination :
Union européenne
Exclus :
Russie, Ukraine
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