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Préamplificateur stéréo naturel Yamaha C2x, préamplificateur, préamplificateur phono, haut de gamme !

geniales Phono Management! Generalüberholt TOP!
État :
Reconditionné par le vendeur
Yamahas nahezu selbst unübertroffener Stereo Phono und Line Vorverstärker C2x der Superlative aus ... En savoir plusà propos de l'état
Prix :
1 490,00 EUR
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Lieu où se trouve l'objet : Wuppertal, Allemagne
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Estimé entre le ven. 10 mai et le mar. 21 mai à 43230
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Numéro de l'objet eBay :263999088229
Dernière mise à jour le 17 nov. 2018 19:15:09 CET. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Caractéristiques de l'objet

État
Reconditionné par le vendeur
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Commentaires du vendeur
“Yamahas nahezu selbst unübertroffener Stereo Phono und Line Vorverstärker C2x der Superlative aus ...
Modifikationsbeschreibung
Kaltgeräte Stecker erneuert. Ermöglicht die optional mögliche Nutzung von High End Netzkabeln.
Audioeingänge
Stereo L/R RCA
Besonderheiten
Phono MM, Phono MC, 2 x Phonoeingang, Phasenmarkierter Kaltgerätestecker, Service Manual, Generalüberholt, 2 x Line Ausgang
Marke
Yamaha
Modell
C2x
Herstellernummer
nicht zutreffend
Angebotspaket
Nein
Ausländisches Produkt
Ja
Verbindung
Kabelgebunden
Klangqualität
Refferenz Klasse > 80er Jahre
Farbe
schwarz, Aluminium Massiv
Zutreffende Regionen
Japan
Audioausgänge
Phono Cardrige MC / MM, Stereo L/R RCA
Herstellergarantie
Sonstiges: Siehe Artikelbeschreibung
Produktart
Vorverstärker
Produktlinie
Phono + Line Vorverstärker
Modifizierter Artikel
Ja
Herstellungsland und -region
Japan
EAN
Nicht zutreffend

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations sur le vendeur professionnel

Dejan Petek, High-End-More | Audiovertrieb
Dejan Petek
Emilienstr. 72
42287 Wuppertal
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT09999963610
: xaF9534515-2020
: liam-e esserdAed.ketep-najed@ofni
Numéro de TVA :
  • DE 270253479
Conditions générales de vente
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Homepage: high-end-more
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 
§ 1 Geltungsbereich
 
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen high-end-more und dem Geschäftsinhaber Herrn Dejan Petek. (im Folgenden: Verkäufer), und den Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden: Käufer), die über die Homepage high-end-more, die Waren von Herrn Dejan Petek erwerben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn der Verkäufer stimmt ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zu. Die Vertragssprache ist Deutsch.
 
(2) Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind natürliche Personen, die mit dem Verkäufer in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit dem Verkäufer in eine Geschäftsbeziehung treten.
 
§ 2 Vertragsschluss
 
Sämtliche Angebote auf der high-end-more Homepage stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, die auf der Homepage veröffentlichten Angebote zu bestellen. Durch die Bestellung über den eingerichteten Bestellservice, E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. High-end-more ist berechtigt dieses Angebot durch Lieferung mit Rechnungsstellung oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
 
 
§ 3 Zahlung, Fälligkeit
 
(1) Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorkasse (Überweisung) durch den Käufer.
 
(2) Eine vorherige Lieferung der Ware durch den Verkäufer entbindet nicht von der vorgesehenen Zahlungsverpflichtung.
 
(3) Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss innerhalb von 7 Werktagen zu zahlen.
 
(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag frei verfügen kann.
 
§ 4 Eigentumsvorbehalt
 
(1) Die Ware bleibt solange Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den Kaufpreis und die Versandkosten vollständig bezahlt hat.
 
(2) Sollte der Käufer kein Verbraucher sein, gelten zusätzlich folgende Regelungen:
 
(a) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne den Verkäufer zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, erwirbt der Verkäufer grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er dem Verkäufer bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache für den Verkäufer unentgeltlich. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
 
(b) Der Käufer ist nur dann berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug gegenüber dem Verkäufer befindet.
 
(c) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Käufer ist verpflichtet, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, bis ihm der Verkäufer schriftlich nichts Gegenteiliges mitteilt. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
 
(d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware verpflichtet sich der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen.
 
(e) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine Kreditwürdigkeit gemindert oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabe Ansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
 
(f) Zu Sicherungszwecken erhält der Verkäufer Zutritt zu den Räumen und Zugang zu den Lieferungs- und Buchhaltungsunterlagen.
 
(g) Insbesondere erhält der Verkäufer auf erstes Anfordern eine Debitoren- Saldenliste mit Kundenadressen.
 
(h) In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
 
(i) Die Sicherheiten erstrecken sich auch auf Waren, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einseitig im Wege der Erfüllungswahl vom Insolvenzverwalter gefordert und/oder erworben werden.
 
(j) Die Abtretungen werden angenommen.
 
§ 5 Lieferung und Lieferzeit
 
(1) Nach Vertragsabschluss und Zahlungseingang gibt der Verkäufer die Lieferzeit an. Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr; etwas anderes gilt nur , wenn der Verkäufer die Einhaltung eines bestimmten Liefertermins schriftlich ausdrücklich zugesagt hat. Alle außerhalb des Machtbereiches des Verkäufers liegenden Tatsachen (Streik, Aussperrung, allgemeine Behinderung des Geld u. Kreditverkehrs, kriegerische Ereignisse, Feuer, Verkehrs- u. Betriebsstörungen, Maschinenschäden u. dgl.) befreien den Verkäufer für die Dauer des Zustandes als höhere Gewalt von der Verpflichtung zur Lieferung. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend. Das gleiche gilt im Falle gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen, die die Lieferung im Verhältnis zu dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erschweren.
 
(2) Ist die Lieferzeit überschritten, so kann der Käufer eine angemessene Nachfrist mit der Bestimmung setzen, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrage zurücktritt. Nach Ablauf der Frist ist er zum Rücktritt berechtigt.
 
(3) Der Verkäufer haftet in Fällen der Fristüberschreitung
 
(a) bei Verträgen mit Kaufleuten und öffentlichen Auftraggebern nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten;
 
(b) bei Verträgen mit unter (a) nicht erfassten Vertragspartnern für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
 
Im Übrigen sind Entschädigungsansprüche in allen Fällen verspäteter Lieferungen ausgeschlossen.
 
(4) Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Entstehen dem Verkäufer aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Käufer zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.
 
(5) Soweit eine Lieferung an den Käufer durch den Verkäufer oder seine Gehilfen persönlich vereinbart wurde und trotz vereinbarten Lieferzeitpunktes nicht möglich ist, weil der Käufer unter der von ihm angegebenen Lieferadresse nicht angetroffen wird, trägt der Käufer die Kosten für die erfolglose Anlieferung. Gleiches gilt, wenn die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Käufers passt.
 
§ 6 Annahmeverzug
 
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Der Verkäufer kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
 
§ 7 Liefermenge/ Fehllieferung
 
Der Käufer verpflichtet sich, bei versehentlich durch den Verkäufer ohne Bestellung des Käufers gelieferten Waren, dies spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen und die Waren zur Rückholung durch den Verkäufer persönlich, seine Gehilfen oder zu beauftragenden Spediteur oder Transporteur bereit zu halten.
 
§ 8 Gefahrenübergang
 
(1) Der Gefahrenübergang richtet sich beim Verbraucher nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 
(2) In den übrigen Fällen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand sich ohne Verschulden des Verkäufers verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Ansonsten bleibt es beim Gefahrenübergang bei Übergabe. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch den Verkäufer hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
 
 
§ 9 Preise, Versand, Versandkosten
 
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Käufer zu zahlen sein, jedoch nicht an den Verkäufer, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Käufer wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.
 
(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie richten sich nach dem jeweiligen konkreten Kaufangebot und den darin gemachten Angaben zum Versand, werden im Laufe des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen und sind vom Käufer zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Bei Speditionsversand ist eine telefonische Erreichbarkeit des Käufers erforderlich. Diese Rufnummer darf an den Spediteur zwecks Liefer Ankündigungen weitergeleitet werden.
 
 
§ 10 Export
 
(1) Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen.
 
(2) Der Käufer ist für die Einholung entsprechender Ausfuhrgenehmigungen und Einhaltung den einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher selbst verantwortlich
 
§ 11 Rücktritt
 
(1) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, z.B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
 
§ 12 Gewährleistung
 
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
 
(2) Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
 
(3) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
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