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Ducati 848/1098/1198 "Xerox 3 Race" 07-12, Verkleidung ABS "NEU"

État :
Neuf
10 disponibles
Prix :
849,00 EUR
Livraison :
29,00 EUR Services de livraison standard. Afficher les détailspour la livraison
Lieu où se trouve l'objet : Seeth, Allemagne
Délai de livraison :
Estimé entre le mar. 4 juin et le mer. 26 juin à 43230
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Détails sur le vendeur

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Numéro de l'objet eBay :263059338446

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf: Objet neuf et intact, n'ayant jamais servi, non ouvert, vendu dans son emballage d'origine ...
Kraftradmarke
Ducati
Kraftradtyp
Motorräder
Baugruppe
Verkleidung
Zustand
Neu
Hersteller
mot-parts
Herstellernummer
MV84810981198,07-12XEROX3RACE

Informations sur le vendeur professionnel

mot-parts, Jörg Dirks
Jörg Dirks
Woorden 3
25878 Seeth
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT757118840
: xaF7571-18840
: liam-e esserdAed.strap-tom@ofni
Hinweis nach Verpackungsverordnung: Gemäß der Verpackungsverordnung sind wir verpflichtet, unsere Verkaufsverpackungen, die nicht mit dem Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (dem "grünen Punkt") gekennzeichnet sind, unentgeltlich zurückzunehmen. Sie können deshalb diese Verpackungen auf unsere Kosten an uns zurück senden. Die Adresse entnehmen Sie bitte der Anbieterkennzeichnung.
Numéro de TVA :
  • DE 174214931
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
I. Allgemeines
 
1. Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausdrücklich aufgrund nachfolgender Bedingungen und zur Verwendung eigener Verbrauchern und Unternehmern. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
 
2. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des Käufers oder Auftraggebers gelten nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers oder Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsschluss schriftlich anerkennen.
 
II. Vertragsabschluss
 
Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nur befugt, Erklärungen des Bestellers/Auftraggebers an uns zu ermitteln.
 
III. Lieferungen
 
1. Nimmt der Käufer/Auftraggeber ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern oder selbst zu verwahren. Wir berechnen dem Käufer die entstehenden Lagerkosten, mindestens 0,5 % des Kaufpreises für jeden Monat, es sei denn, dieser weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer oder keine Kosten entstanden sind. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig den Liefergegenstand zu verkaufen und dem Käufer als Mindestschaden 20 % des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass uns kein tatsächlicher Schaden entstanden oder dieser wesentlich geringer ist.
 
2. Dem Kunden steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerruf im Sinne des 355 BGB zu, sofern es sich hierbei um einen Verbraucher handelt. Ausgenommen von dem Widerrufsrecht sind laut § 312d IV Nr. 1 BGB Sonderanfertigungen nach Kundenspezifikation. Darunter fallen zb. die Motorradverkleidungen. Im Falle des wirksamen Widerrufs hat der Käufer/Auftraggeber bei paketversandfertiger Ware die Kosten der Rücksendung zu tragen.
 
IV. Eigentumsvorbehalt
 
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung der Forderung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Wird Vorbehaltsware vom Käufer/Auftraggeber allein oder zusammen mit uns nicht gehender Ware veräußert, so werden schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit Nebenrechten und Rangstelle abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Auf unser Verlangen hat der Käufer/Auftraggeber die Schuldner zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag.
 
V. Gewährleistung
 
Wir gewährleisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, dass die gelieferten Waren frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware erheblich mindern sowie etwaige von uns ausdrücklich schriftlich zugesicherte Eigenschaften besitzen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuer Ware 24 Monate, auf gebrauchte Ware 12 Monate. Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende unselbständige Garantie wird nur bei besonders bezeichneten Waren bzw. bei ausdrücklicher Zusicherung gewährt.
 
VI. Haftung
 
1. Sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere aus Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzungshandlung. Hiervon unberührt bleiben Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 
2. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter und Betriebsangehörigen gegenüber dem Käufer/Verwender werden außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 
VII. Salvatoresche Klausel
 
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Je certifie que toutes mes activités de vente seront conformes à toutes les lois et réglementations de l'UE.