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Fenêtre de toit Solstro AAY B900, fenêtre en bois avec double vitrage avec cadre de couverture

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Numéro de l'objet eBay :256409574028
Dernière mise à jour le 27 févr. 2024 15:16:50 CET. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf: Objet neuf et intact, n'ayant jamais servi, non ouvert, vendu dans son emballage d'origine ...
Marke
Solstro
Produktart
Dachfenster
Rahmenmaterial
Holz
Verglasungsart
Doppel-Isolierglas
Besonderheiten
Schwingfenster, Holzfenster, Manuell, Wartungsarme, Griff unten mit zwei Lüftungsposition
Außenfarbe
Dunkelgrau
Glasart
Heißgelagertes Hartglas, Isolierglas
Innenfarbe
Naturholz
Modell
AAY B900
Im Lieferumfang enthalten
Dachfenster mit Eindeckrahmen, Installationsanleitung
Herstellergarantie
10 Jahre
Stil
Modern
U-Wert
Uw 1.3 W/m²K, Ug 1.0 W/m²K
Zimmer
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Esszimmer, Spielzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer
Farbe
Naturholz

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations sur le vendeur professionnel

Altaterra Kft.
Krzysztof Kazimierz Dudek
Malom köz 1
9431 Fertőd
Hungary
Afficher les coordonnées
: enohpéléT090237706040
: liam-e esserdAed.pohstkeridretsnefhcadred@ofni
Numéro de TVA :
  • BE 0825563634
  • CZ 682155365
  • DE 814569598
  • FR 06490676244
  • HU 13543970
  • IE 9578494J
  • NL 822114513B01
  • PL 5263084652
  • SK 4020382729
Conditions générales de vente
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkaufs und Vertriebs von Altaterra Kft. („Altaterra“)
1.) Grundlagen des Vertrags
Sämtliche Kalkulationen und Angebote, Bestellbestätigungen, Kaufverträge und Liefervereinbarungen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn es liegt eine anderslautende schriftliche Vereinbarung in Form eines Vertrages oder einer Bestellbestätigung vor. Sämtliche schriftlichen Vereinbarungen und Verträge sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ungarischem Recht. Im Falle eines inhaltlichen Konflikts gelten zunächst die Verkaufs- und Lieferverträge im Bezug auf Bestellbestätigungen von Altaterra. Dem untergeordnet sind - in dieser Reihenfolge - andere schriftliche Vereinbarungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ungarisches Recht.
2.) Vertragsabschlüsse
Altaterra erstellt im Regelfall im Falle einer Bestellung eine Bestellbestätigung. Die Käufer sind angehalten diese sorgfältig zu prüfen. Im Falle eines Fehlers sind die Korrekturen umgehend nach Erhalt der Bestellbestätigung an Altaterra zu melden. Altaterra verpflichtet sich ebenso umgehend im Falle einer Korrektur eine erneute Bestellbestätigung auszustellen. Altaterra ist nicht verantwortlich für Fehler innerhalb der Bestellbestätigung, inklusive Fehlern bezüglich Produktnamen und Bezeichnungen, Typenangaben, Abmessungen, Farben oder vergleichbaren, nicht aufgeführten ähnlichen Aspekten.
Altaterra ist ebenso nicht verantwortlich für Mutmaßungen von Käufern, wie diese die erworbenen Produkte nutzen oder ob diese spezielle Eigenschaften, Funktionen oder Qualitätsmerkmale aufweisen, sofern diese nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, oder von Altaterra ausdrücklich in der Bestellbestätigung als Anwendungsfelder, spezielle Eigenschaften, Funktionen oder Qualitätsmerkmale garantiert werden.
3.) Liefervoraussetzungen und Lieferzeiten
Die Lieferung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, an die Adresse des Bestellers. Der Zeitpunkt der Lieferung wird in der Bestellbestätigung angeben. Dennoch sind die angegebenen Lieferzeiten lediglich Schätzwerte und nicht bindend, es sei denn es liegt dazu eine eindeutige schriftliche Vereinbarung im Rahmen der Bestellbestätigung mit Altaterra vor. Altaterra behält es sich vor Teillieferungen vorzunehmen.
4.) Preise, Zahlungsbedingungen und Sicherheit
Sämtliche vom Käufer zu bezahlende Preise werden zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Alle Preise sind im Zuge der Lieferung zu bezahlen, es sei denn es liegt eine anderslautende schriftliche Vereinbarung vor. Im Falle einer Verspäteten Zahlung hat Altaterra das Recht auf den offenen Betrag einen monatlichen Säumniszuschlag von aktuell 2% zu erheben. Dieser Säumniszuschlag nimmt Bezug auf den zur betreffenden Zeit aktuellen Zinssatz.
5.) Haftung bei Verzögerungen / verspäteter Lieferung
Für den Fall, dass Altaterra den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann und dem Käufer dadurch erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen, so ist der Käufer berechtigt Altaterra eine schriftliche Lieferaufforderung zukommen zu lassen, in der er einen neuen Liefertermin beantragt, der jedoch mindestens fünf Werktage zwischen dem Eingang des Schreibens und der Lieferung einräumt. Der neue Liefertermin sollte dabei die Gründe der Verspätung berücksichtigen und ebenso die externen Gegebenheiten würdigen.
Für den Fall, dass Altaterra den neuen Liefertermin nicht einhalten kann, ist der Käufer berechtigt von der betroffenen Bestellung zurückzutreten. In keinem Fall der Verzögerung oder Vertragskündigung überschreitet die Haftung von Altaterra den Bestellwert der ausstehenden Teil- bzw. Gesamtlieferung.
Diese Beschränkung ist nicht gültig, wenn dem Käufer Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder einen vorsätzlichen Verstoß durch Altaterra entsteht.
6.) Haftung bei Schäden und Fehlfunktionen
Altaterras Haftung für Defekte, die durch Produktions- oder Materialfehler entstanden sind, erlischt zwei Jahre nach der Lieferung zum Käufer, es sei denn ungarisches Recht sieht zum jeweiligen Zeitpunkt eine anderslautende Regelung vor.
Der Käufer wird angehalten bei Erhalt der Lieferung die Ware zu prüfen und Beschwerden schriftlich an den Produktionsort von Altaterra in Fertöd, Ungarn, zu richten. Dies muss umgehend geschehen und noch bevor die Ware genutzt bzw. montiert wird. Der Käufer haftet selbst, wenn gegen die oben genannten Voraussetzungen verstoßen wird.
Altaterra haftet nicht für Defekte oder Schäden, die entstanden sind durch (1) den Käufer, (2) fehlerhafte Montage, (3) Installation außerhalb der empfohlenen Installationsbereiche, (4) Mangel an bzw. fehlerhafte Wartung und Pflege, (5) unkorrekte Lagerung oder Transport vor Ort, (6) Installation, fehlerhafte Verwendung oder Manipulation durch den Käufer, (7) Witterungsbedingungen und Wettereinflüsse, Sonnenschein, sauren Regen, Salzwasser, Feuchtigkeit oder anderen Einflüssen, die zu Korrosion und anderen materialverändernden Effekten führen.
Altaterra übernimmt keine Haftung für (1) kosmetische Veränderungen wie beispielsweise die Verzierung durch Stoff oder Jalousetten sowie Veränderungen an der Versiegelung der Glasflächen, (2) Kondenswasser, (3) Astlöcher, (4) unvermeidbare und/oder unvorhersehbare Verringerung der Tüchtigkeit des Produkts inklusive technischer Werte / Spezifikationen sowie allgemeine Toleranzwerte der Tüchtigkeit; sowie (4) Variationen und Abweichungen, die durch die Natürlichkeit der verwendeten Werkstoffe auftreten.
In Fällen, in denen begründete Beschwerden innerhalb der Garantiezeit auftreten, beschränkt sich die Haftung von Altaterra auf die Lieferung eines neuen, gleichwertigen Produkts bzw. den entsprechenden Komponenten. Alaterra hat jedoch auch das Recht Fehler zu beheben in Fällen, in denen dies in angemessenem Maße möglich ist.
Altaterra übernimmt jedoch nicht die Haftung für die De-Montage eines schadhaften Produkts / der mangelhaften Komponenten, den Einbau neuer Teile / neuer Produkte oder ähnliche Kosten. Außerhalb der hier aufgeführten Sachverhalte ist Altaterra nicht verantwortlich für entstehende Verluste, Kosten oder Ausgaben die dem Käufer direkt oder indirekt entstehen und trägt auch keine Verantwortung für den Ausgleich von Schäden oder Kompensationszahlungen.
Die Ansprüche der Kunden sind auf solche begrenzt, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt werden. Ansprüche und Forderungen, die sich auf Defekte an Produkten von Altaterra beziehen, welche außerhalb der beschriebenen Szenarien liegen, sind wirkungslos.
Die oben genannten Einschränkungen sind abhängig von Ihrem Zustandekommen und betreffen nicht Sachverhalte, die durch grobe Fahrlässigkeit oder einen vorsätzlichen Verstoß durch Altaterra entstehen.
7.) Produkthaftung
Entsteht eine körperliche Verletzung oder die Beschädigung von Eigentum des Käufers durch einen Defekt eines Produkts von Altaterra, so haftet das Unternehmen im Rahmen der ungarischen Gesetzgebung inklusive den jeweils gültigen Produkthaftungsregeln des Landes.
Im Fall, dass gewerblich genutztes Eigentum beschädigt wird, ist die Haftung von Altaterra auf einen Betrag beschränkt, der dem Rechnungspreis des betreffenden Produkts entspricht.
Der Käufer stimmt zu, dass Altaterra im größtmöglichen, per Gesetz erlaubten Umfang, eine vertraglich nicht vereinbarte Produkthaftung ablehnt, die auf Präzedenzrecht basiert.
8.) Grundsätzliche Haftungsbeschränkungen
In keinem Fall übernimmt Altaterra die Haftung für irgendwelche zufälligen oder zwangsläufigen Verluste. Dazu gehören entgangene Gewinne, Umsätze, Aufträge, ideelle Firmenwerte oder erwartete Einsparungen oder Einnahmen oder irgendwelche speziellen, exemplarischen, abgewickelten oder zwangsläufigen Schäden oder Strafen jeglicher Art oder finanzielle Einbußen jeglicher Natur, die im Zusammenhang mit einer Bestellung oder Liefervereinbarung stehen.
Altaterra haftet nicht für etwaige Verluste, die aus Defekten, Verzögerungen oder aus Umständen entstehen, die Altaterra nicht beeinflussen kann. Dazu gehören unter anderem Krieg, Terror, Vandalismus, Feuer, Boykott, Import- oder Exportbeschränkungen, zivile oder politische Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften oder Material, schwere Naturereignisse und ähnliches.
9.) Einbehaltung von Ansprüchen
Trotz des Übergangs des Produktrisikos an den Käufer verbleiben die Ansprüche an den Produkten bei Altaterra, und Altaterra behält Ansprüche und Besitzrechte solange ein, bis das Unternehmen sämtliche Zahlungen vollständig erhalten hat. Dies bezieht sich auf (a) alle Summen der vertraglich vereinbarten Lieferungen sowie auf (b) sämtliche anderen Zahlungen an Altaterra, die noch ausstehen und sich ggf. auf andere Verträge oder Forderungen beziehen.
Wenn es der Käufer versäumt die ausstehenden Zahlungen an Altaterra rechtzeitig zu leisten, oder wenn Altaterra auch zulässigen Gründen den Vertrag aufkündigt, dann hat Altaterra das Recht sich ohne die Verletzung von Rechten ohne Vorankündigung Zutritt zu den Örtlichkeiten zu verschaffen, an denen die betroffenen Produkte montiert wurden, um die Produkte wieder in Besitz zu nehmen, deren Nutzung zu unterbinden oder einen Weiterverkauf so lang auszuschließen, bis der gesamte Rechnungsbetrag beglichen ist.
Käufer sind nicht befugt Produkte von Altaterra zu verpfänden oder zu anderweitig zuzusagen. Falls dies dennoch geschieht, sind sämtliche Zahlungen, die der Käufer Altaterra zum gegebenen Zeitpunkt schuldet, unverzüglich zu begleichen.
10.) Markenzeichen
Der Käufer hat das Recht die betreffenden Produkte, die er von Altaterra erworben hat, unter dem Markenzeichen und der Marke bewerben und vertreiben, die von Altaterra genutzt werden (die „Markenzeichen“).
Der Käufer verpflichtet sich die Markenzeichen und Marken jederzeit zu verlässig und stets gemäß der von Altaterra festgelegte Vorgaben einzusetzen. Die Markenzeichen sind ausschließlich dafür zugelassen tatsächliche Produkte von Altaterra zu kennzeichnen. Jegliche andere Verwendung der Markenzeichen ist untersagt.
Sämtliches Marketingmaterial der Käufer, das auf die Produkte von Altaterra Bezug nimmt, muss mit dem folgenden Hinweis versehen werden: „Altaterra und das Logo von Altaterra sind eingetragene Markenzeichen der VKR Holding A/S (CVR Nr. 30830415), Dänemark. Jedes weitere Markenzeichen von Altaterra, das in den Marketingunterlagen verwendet wird, muss mit demselben Hinweis versehen werden.
Alle Darstellungsformen und Varianten von Markenzeichen, die der Käufer nutzen möchte, müssen zunächst Altaterra zur Freigabe vorgelegt werden.
Der Käufer darf nicht:
- die Produkte oder die Verpackung gestalterisch verändern;
- die Markenzeichen ändern, verbergen oder entfernen oder den Namen Altaterra sowie auf den Namen bezugnehmende Elemente auf den Produkte oder Verpackungen manipulieren;
- im Zusammenhang mit den Produkten andere Markenzeichen oder Marken verwenden ohne dies vorab mit Altaterra zu vereinbaren;
- Marken oder Markenzeichen verwenden, die denen von Altaterra so ähnlich sind, das Verwechslungen oder Missverständnisse wahrscheinlich sind;
- eine Registrierung mit einer Marke oder einem Markenzeichen anstreben, das mit Altaterra bereits in Verbindung steht; oder
- die Registrierung eines Profils mit einem entsprechenden Markenzeichen in einem sozialen Netzwerk anstreben, in dem bereits Altaterra mit seiner Marke bzw. Markenzeichen vertreten ist.
Diese Regelungen garantieren dem Käufer nicht den Besitz oder eine andere Form von Rechten an den Markenzeichen und auch nicht den mit ihnen verbundenen Geschäftswert, sondern lediglich das Recht die Markenzeichen gemäß der genannte Vorgaben zu nutzen.
Zum Zwecke der Klarheit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde nicht befugt ist registrierte Rechte an den Markenzeichen in irgendeiner Form zu erwerben; diese Verbot umfasst und ist dabei nicht nur beschränkt auf:
- Markenregistrierungen, welche die Markenzeichen beinhalten;
- die Registrierung von Namen, welche die Markenzeichen beinhalten;
- die Registrierung von Domainnamen, welche die Marke oder Markenzeichen beinhalten; und
- die Registrierung als Keyword oder Adword in Internetsuchmaschinen.
11.) Anzuwendende Rechtsprechung und Gerichtsstand
Sämtliche Regelungen und Verträge zur Lieferungen und Bestellungen müssen ungarischem Recht entsprechend und nach diesem ausgelegt werden. Die betroffenen Parteien stimmen hiermit unwiderruflich und uneingeschränkt darüber ein, dass für sämtliche rechtliche Schritte ausschließlich ungarische Gerichte angerufen werden dürfen, wenn sich diese mit Sachverhalten befassen, die aus dem vorliegenden Dokument hervorgehen bzw. die ihren Ursprung in einer Bestellung oder Liefervereinbarung haben.
Nichtsdestotrotz hat Altaterra zur Durchsetzung seiner Ansprüche aus Absatz 9 (Einbehaltung von Ansprüchen) das Recht, ein befähigtes Gericht im zuständige Rechtsbezirk der Lieferadresse anzurufen, um das Unternehmen in die Lage zu versetzen sein Eigentum gemäß der lokalen Rechtsgrundlagen wieder an sich zu nehmen.
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wie beschrieben, leider nicht so einfach in der Handhaben, da gerade Stange, zum Drehen des Griffs keine Hebelwirkung