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BAISCH Medizinschrank Zahnarztpraxis Stahl "GUTER ZUSTAND"

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État :
Occasion
Guter Zustand mit wenig Gebrauchsspuren
Prix :
799,00 EUR
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150,00 EUR Services de livraison standard. Afficher les détailspour la livraison
Lieu où se trouve l'objet : Hannover, Allemagne
Délai de livraison :
Estimé entre le mar. 7 mai et le ven. 17 mai à 43230
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Numéro de l'objet eBay :162249662430

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Occasion
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Commentaires du vendeur
“Guter Zustand mit wenig Gebrauchsspuren”

Informations sur le vendeur professionnel

Christian Ruschke
Christian Ruschke
Schulenburger Landstr. 134B
30165 Hannover
Germany
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: enohpéléT147412461150
: xaF947412461159
: liam-e esserdAed.latned-aidem@ofni
Numéro de TVA :
  • DE 310673096
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma mediaDental
 
 
§ 1 Geltung der Bedingungen(1) Die Lieferung, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. (2) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
 
 
§ 2 Vertragsabschluss(1) In Prospekten, Anzeigen und im Onlineshop enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. 2) Vertragsabschlüsse über Internetauktionsseiten (z.B. Ebay) sind mit Ende der Auktion verbindlich. Allerdings sind einzelne Beschreibungen bei EBAY ohne Gewähr.(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.(4) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
 
 
§ 3 Preise, Preisänderungen(1) Der Verkäufer unterliegt den § 25a des Ust Gesetzes an und muss die gesetzliche MwSt nicht ausweisen. (2) Verpackungs- und Frachtkosten bis zum Sitz des Käufers trägt der Käufer.
 
 
§ 4 Lieferzeiten(1) Die Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund der in Satz eins genannten Gründen berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Behinderung länger als drei Monate dauern, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.(3) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.(4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers voraus.(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
 
 
§ 5 Versand und Gefahrübergang. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über
 
 
§ 6 Erfüllungsort Vertraglicher Erfüllungsort für die in dem Kauvertrag genannten Vertragsparteien ist Hannover.
 
 
§ 7 Rechte des Käufers wegen Mängel(1) Bei einem Sachmangel der Kaufsache gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften. Das bedeutet, dass der Käufer in erster Linie Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl Nachlieferung oder Mangelbeseitigung, verlangen kann. Mehrfache Nacherfüllungsversuche ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen. Kein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag besteht bei einem unwesentlichen Mangel der Kaufsache.(2) Der Käufer verpflichtet sich den festgestellten Mangel unverzüglich dem Verkäufer mit zu teilen, soweit eine Verjährung der Ansprüche nicht eingetreten worden ist.(3) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Ware einen Mangel aufweise, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass:(a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird.(b) der Käufer das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen(4) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.(5) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.(6) Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.(7) Die Verjährungs- bzw. Gewährleistungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt 3 Monate ab Ablieferung der Ware(8) Sollte es sich bei dem Tausch diverser Ersatzteile um Hauptbestandteile des Gerätes handeln, so dass die eigentliche Ware in ihrer Beschaffenheit und in ihrem Wert sich grundlegend geändert bzw. sich erhöht hat, werden die Kosten zum Teil, aber nicht mehr als 50% auf den Käufer umgelegt.(9) Die Montage von Behandlungseinheiten setzt immer die technischen Voraussetzungen in der Praxis voraus. Für etwaige Mängel an den bodenseitigen Wasser- und Elektroleitungen übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Als Richtlinie dient die Bohr- oder Montageschablone vom Hersteller, welche dem Käufer vorab zur Verfügung gestellt wird. Die genaue Einhaltung der Vorgaben des Herstellers ist zwingend erforderlich. Der Käufer ist in der Pflicht die Arbeiten der Gewerke zu überprüfen und ggfs. mit dem Verkäufer bei Unklarheiten Rücksprache zu halten. (10) Dieses gilt ebenfalls bei Fußbodenheizungen. Eine Montage kann NICHT ohne entsprechender Bodenplatte durchgeführt werden. Sollte dieses nicht möglich sein, ist der Käufer in der Pflicht, fachgerechte Bohrungen gemäß der Bohrschablone vorinstalliert zu haben. (11)Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. Die Kaufpreierstattung an den Käufer erfolgt somit auch erst nach 4 Wochen.
 
 
§ 8 Haftungsbegrenzung(1)Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.(2)Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.Die obigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale. Der Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf die Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.(3) Sie sind als Käufer dazu verpflichtet das Medizinproduktegesetz zu beachten. Insbesondere im Hinblick auf die "freie Fallstrecke" nach DVGW bei Behandlungseinheiten. Wir bieten in diesem Zusammenhang ein Bottlesystem der Firma Alpro an, welches anerkannt und gesetzeskonform ist. Auch das Inbetriebnehmen eines elektrochirurgie Gerätes oder ein Laser unterliegt gesetzlichen Vorschriften, welche eingehalten werden müssen. Unsere Geräte werden ausschließlich mit einem internen Prüfbericht ausgeliefert. Sie erhalten zudem eine Betriebsanleitung.
 
 
§ 9 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.(2) Bei zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
 
 
§ 10 Zahlung(1) Lieferungen erfolgen grundsätzlich erst nach Zahlungseingang, es sei denn, es liegt eine andere Vertragsregelung vor.(2) Da vom Verkäufer nur „Vorkasse“ akzeptiert wird gelten folgende Bedingungen:nach der unterschriebenen Fassung des Kaufvertrages oder der Auftragsbestätigung ist i.d.R. SOFORT eine Anzahlung fällig. Der Restbetrag wird dem Verkäufer in BAR gegen Verkaufsquittung bei Lieferung übergeben. Sollte es zu Verzögerungen diesbezüglich kommen, behält sich der Verkäufer vor, von seinem Eigentumsrecht Gebrauch zu machen.
 
 
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen, die Frage des Zustandekommens sowie sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang des Vertrages -einschließlich Ansprüche aus unerlaubter Handlungen-, unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Un-Kaufrechts.(2) Soweit der Käufer Verbraucher, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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