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22 Zol Lorinser Alufelgen RS9 MB W164 166 ML M-Klasse R-Klasse GL 164X G-Model

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Neuf
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3 328,00 EUR
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Numéro de l'objet eBay :142357282917

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf: Objet neuf et intact, n'ayant jamais servi, non ouvert, vendu dans son emballage d'origine ...
Hersteller
Lorinser
Modell
RS9 Black
Farbe
schwarz-matt
Zollgröße
22
Felgenbreite
10J
Lochzahl
5
Lochkreis
112
Einpresstiefe (ET)
65
Mit Deckel (Ja/Nein)
JA
Herstellergarantie
JA
Felgentyp
Aluminiumfelge
Felgenhersteller
Lorinser
Felgenbezeichnung des Herstellers
RS9
Felgenaufbau
einteilig
Herstellernummer
LM-9

Informations sur le vendeur professionnel

Radmila Josic
Radmila Josic
Hauptstr. 71
71672 Marbach am Neckar
Germany
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: enohpéléT749553036710
: liam-e esserdAed.xmg@sleehw-obrut
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Numéro de TVA :
  • DE 337088913
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen des
Reifenfachhandels und Vulkanisierhandwerks
- AGB Reifenhändler und Vulkaniseure -
 
1.Allgemeines
 
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
 
2.Lieferung
 
1.Versandte Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
2. Ein fester Liefertermin ist nur dann vereinbart, wenn in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesichert ist.
 
3. Zahlung
 
1.Skonto wird nur innerhalb der auf unseren Rechnungen ausdrücklich bezeichneten Zahlungsfristen in der angegebenen Höhe gewährt und nur unter der Vorraussetzung, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind und der Rechnungsbetrag pünktlich bis zum angegebenen Fälligkeitstag bezahlt ist. Im Übrigen sind Rechnungen ohne Abzug von Skonto zum jeweils angegebenen
Datum bzw. sofort nach Erhalt, Fällig.
2. Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen.
3. Mahnkosten können in Höhe von 5,11EUR angesetzt werden.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
4.Eigentumsvorbehalt
 
1.Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Wahre bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftverbindung mit uns erfüllt sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Wahre gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag; dies gilt nicht bei Geschäften mit Nichtkaufleuten.
2.Bei Geschäften mit gewerblichen Abnehmern und Kaufleuten gelten weitere Bestimmungen: Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Wahre nicht befugt; jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltswahre im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehende Forderung tritt er uns hiermit bereits ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredlungsanteils. Wir werden nicht offen legen, solange eine uns erteilte Einzugsermächtigung nicht widerrufen ist oder unser Kunde mit einer fälligen Forderung nicht mindestens zwei Wochen im Verzug ist. In diesem Fall, verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsicht in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus Rechnungen nachhaltig um mehr als zehn Prozent, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Wahre, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltswahre an jedem Ort zu übernehmen; wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Wahren an uns herauszugeben. Wir sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, unser Kunde ist Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Wahre berechtigt, bis wir von unseren vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir eine Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
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