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Film petit écran Kentmere PAN400 135-36 noir et blanc

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Neuf
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Numéro de l'objet eBay :125842757106
Dernière mise à jour le 06 mars 2024 19:43:09 CET. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf: Objet neuf et intact, n'ayant jamais servi, non ouvert, vendu dans son emballage d'origine ...
Herstellernummer
6010476
Marke
Kentmere
Hersteller
Harman
Herstellungsland und -region
Großbritannien
Produktart
Schwarzweißfilm
Anzahl der Fotos
36
Filmformat
35mm/135 Print
Filmempfindlichkeit
400 ISO
Ablaufdatum
11-2027
Serie
Kentmere 400
EAN
0019498010477

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations sur le vendeur professionnel

foto:analog
Wolfgang Kneis
Karl-Theodor-Strasse 8a
69190 Walldorf
Germany
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: enohpéléT725804872260
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Numéro de TVA :
  • DE 336156046
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
Allgemeine Verkaufsbedingungen
 
1. Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anneh-men oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
 
2. Überlassene Unterlagen
Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., be-halten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Ziffer 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
 
3. Preise und Zahlung
3.1 In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
3.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfol-gen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis bis zum - konkretes Datum - zahl-bar (Alternativen: „ ... ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ ... ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen“). Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe An-lage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehal-ten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Bestel-ler die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden über-haupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
 
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechts-kräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
5. Lieferzeit
5.1 Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefer-termine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
5.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemä-ße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Ver-trages bleibt vorbehalten.
5.3 Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Lieferter-mins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Soll-ten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemes-sene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos ver-streichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-pflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vor-behalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsa-che geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuld-nerverzug gerät.
5.5 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
 
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
6.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versi-chern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und In-spektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzei-tig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstat-ten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
6.3 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Be-stellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit ande-ren, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den ande-ren bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Mitei-gentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns ver-wahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch sol-che Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
6.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers frei-zugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
 
7. Gewährleistung und Mängelrüge
7.1 Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthalte-nen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
7.2 Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung ver-pflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
7.3 Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Er-satzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Wäh-rend der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Ver-trag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfül-lung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Be-steller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
7.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von wei-tergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
7.5 Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbe-schränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf ei-ner fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
7.6 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Ne-benpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbe-schränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden An-gestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
7.7 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemach-ten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbei-ter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien ge-braucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für An-sprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
 
8. Sonstiges
8.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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