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Joint de surface Loctite 50 ml, différentes versions

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Numéro de l'objet eBay :116024136869
Dernière mise à jour le 06 avr. 2024 08:36:29 CEST. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf: Objet neuf et intact, n'ayant jamais servi, non ouvert, vendu dans son emballage d'origine ...
Herstellernummer
diverse
Marke
Henkel
Behältergröße
50 ml

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations sur le vendeur professionnel

Tobias Gros
Tobias Gros
Kantstr. 6
56422 Wirges
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT981896932620
: liam-e esserdAed.hcetodorg@ofni
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer selbst findet nicht statt.
Numéro de TVA :
  • DE 296331799
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Inhalt des Kaufvertrages. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer – nachstehend Tobias Gros, GRODOTECH (nachfolgend „GroDoTech“ genannt) – hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1. Angebote, Aufträge, Vertragsschluss
1.1 Angebote von GRODOTECH sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit bis zum Tag der Lieferung freibleibend.
1.2 Aufträge des Käufers werden für GRODOTECH durch schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung des Verkäufers (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich.
1.3 Das Zustandekommen des Vertrages bei eBay richtet sich nach § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Dienste. Dort ist der Vertragsschluss je nach Angebotsformat auszugsweise wie folgt geregelt:
- "Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird."
- "Der Verkäufer kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese kann von einem Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht wurde."
- "Bei Festpreisartikeln nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button "Sofort-Kaufen" anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisartikeln, bei denen der Verkäufer die Option "sofortige Bezahlung" ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button "Sofort-Kaufen" anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb (sofern verfügbar) legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt."
- "Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt."
- "Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen."
- "Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande."
- "In bestimmten Kategorien kann der Verkäufer sein Angebot mit einer Preisvorschlag-Funktion versehen. Die Preisvorschlag-Funktion ermöglicht es Käufern und Verkäufern, den Preis für einen Artikel auszuhandeln."
"Wird ein Artikel vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande."
1.4 Je nach Angebotsformat muss der Kunde für die Abgabe seines Angebots bei eBay folgende technische Schritte durchlaufen:
- Auktionsverfahren
Auf der Angebotsseite des Verkäufers gibt der Kunde zunächst den Betrag seines Maximalangebots in das dafür vorgesehene Eingabefeld ein und durchläuft dann die weiteren von eBay vorgegebenen Schritte. Abschließend klickt der Kunde auf den Button "Gebot bestätigen".
- "Angebot an unterlegene Bieter"-Verfahren
Der Kunde erhält zunächst per E-Mail eine Nachricht von eBay mit dem Betreff "Angebot an unterlegene Bieter". In der an ihn gesendeten Nachricht klickt der Kunde entweder auf den Button "Artikel aufrufen" oder auf den Button "Jetzt antworten" und durchläuft dann die weiteren von eBay vorgegebenen Schritte. Abschließend klickt der Kunde auf den Button "Kaufen".
- "Sofort-Kaufen"-Verfahren / Warenkorbfunktion
Auf der Angebotsseite des Verkäufers klickt der Kunde zunächst auf den Button "Sofort-Kaufen" oder - für den Fall, dass der Kunde mehrere Artikel im Rahmen eines Bestellvorgangs erwerben möchte - auf den Button "In den Warenkorb" und durchläuft dann die weiteren jeweils von eBay vorgegebenen Schritte. Dabei kann der Kunde wählen, ob er sich für die Bestellung in sein bereits vorhandenes eBay-Konto einloggt, ob er für die Bestellung ein neues eBay-Konto anlegt oder ob er die Bestellung ohne Anmeldung bei eBay als "Gast" ausführt. Abschließend klickt der Kunde auf den Button "Kaufen" bzw. - bei einer Bestellung als "Gast" und/oder bei einer Bestellung über die Warenkorbfunktion - auf den Button "Kaufen und zahlen".
- "Preis-Vorschlagen"-Verfahren
Auf der Angebotsseite des Verkäufers klickt der Kunde zunächst auf den Button "Preis vorschlagen" und durchläuft dann die weiteren von eBay vorgegebenen Schritte. Abschließend klickt der Kunde auf den Button "Preisvorschlag senden". Der Verkäufer kann den Preisvorschlag des Kunden sofort annehmen, sofort ablehnen oder überdenken, das heißt innerhalb der auf der Seite angezeigten Frist von maximal 48 Stunden annehmen, ablehnen oder durch einen Gegenvorschlag ablehnen. Lehnt der Verkäufer den Preisvorschlag ab, kann der Kunde einen neuen Preisvorschlag abgeben, indem er auf den Button "Neuen Preisvorschlag senden" klickt. Lehnt der Verkäufer den Preisvorschlag durch einen Gegenvorschlag ab, kann der Kunde den Gegenvorschlag binnen der auf der Seite angezeigten Frist von maximal 48 Stunden durch Klicken auf den Button "Preisvorschlag annehmen" annehmen, ablehnen oder durch einen Gegenvorschlag ablehnen, indem er auf "Gegenvorschlag senden" klickt. Im zuletzt genannten Fall sind die vorgenannten Schritte erneut zu durchlaufen.
1.5 Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer selbst findet nicht statt. Zusätzlich wird der Vertragstext bei eBay archiviert und kann vom Kunden unter Angabe der entsprechenden Artikelnummer für die Dauer von 90 Tagen nach Vertragsschluss unter www.ebay.de kostenlos abgerufen werden. Zur Anzeige der Artikelseite mit dem Vertragstext kann der Kunde die zugehörige Artikelnummer in das auf der eBay-Startseite vorhandene Suchfeld eingeben und auf den Button "Finden" klicken.
1.6 In allen oben genannten Verfahren kann der Kunde seine Eingaben wie folgt erkennen, überprüfen und korrigieren:
Nach Anklicken des Eingabe-Buttons (z. B. "Bieten", "Sofort-Kaufen", "In den Warenkorb", "Preis vorschlagen", "Preisvorschlag überprüfen" oder "Neuen Preisvorschlag senden") kann der Kunde seine Eingaben auf den nachfolgenden Bestätigungsseiten nochmals überprüfen. Möchte er seine Eingaben korrigieren, kann er entweder durch Anklicken des "Zurück"-Buttons seines Browsers auf die eBay-Artikelseite zurückwechseln oder den Vorgang durch Schließen des Browserfensters abbrechen und die eBay-Artikelseite später erneut aufrufen. Die gewünschten Korrekturen können dann wieder mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen in den entsprechenden Eingabefeldern erfolgen.
1.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2. Berechnung
 
2.1 Es werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise des Verkäufers berechnet, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2.2 Alle Angebots- und Listenpreise verstehen sich grundsätzlich ab Lager GRODOTECH. Versandkosten werden separat berechnet.
2.3 Ändern sich zwischen Bestellung und Auslieferung die für die Berechnung des Preises maßgeblichen Grundlagen, so ist GRODOTECH berechtigt, den Preis entsprechend der Änderung der Kostengrundlage anzupassen.
3. Zahlung
3.1 Rechnungen sind, falls nichts anders vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung der Rechnung wird 2 % Skonto gewährt. Die in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungenen gelten als vereinbart.
3.2 Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers und ist der Käufer trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so ist GRODOTECH, soweit er selbst noch nicht geleistet hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.3 Die Hereingabe von Wechseln oder Schecks bedarf der Zustimmung von GRODOTECH; sie erfolgt zahlungshalber. Höchstlaufzeit für Wechsel ist neunzig Tage nach Rechnungsdatum.
3.4 Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto von GRODOTECH endgültig verfügbar ist.
3.5 Zurückbehaltung seitens des Käufers ist ausgeschlossen. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
 
4. Lieferung
4.1 GRODOTECH ist jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen nicht.
4.2 Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Käufer im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Woche zu setzen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von GRODOTECH bleibt vorbehalten.
4.3 Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder ein Lager verlässt, und wenn dieser Tag nicht feststellbar ist, der Tag, an dem sie dem Käufer zur Verfügung gestellt wird.
5. Versand
5.1 Der Versand der bestellten Ware erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Auftraggebers.
5.2 GRODOTECH behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Das gleiche gilt für nach Vertragsschluss eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw., sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
5.3 Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen über.
6. Warenrücknahmen
6.1 Bei freiwilligen Warenrücknahmen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von
10 % des Rechnungsbetrages. Darüber hinausgehende Abschläge für Wertminderungen
freiwillig zurückgenommener Waren behalten wir uns vor. Dem Besteller
steht der Nachweis frei, dass uns durch die Warenrücknahme keine oder eine wesentlich
niedrigere Wertminderung als von uns geltend gemacht eingetreten ist. Fallen bei Warenrücknahmen Transportkosten an, sind diese vom Besteller zu tragen. Privatkunden sind von dieser Regelung nicht betroffen.
 
5.2 Waren, die für den Besteller speziell angefertigt oder beschafft wurden, sind
von einer freiwilligen Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit GRODOTECH, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüche und Einlösungen von Schecks und Wechseln, erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von GRODOTECH in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
7.2 GRODOTECH ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber GRODOTECH im Verzug ist. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn GRODOTECH dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Tritt GRODOTECH vom Vertrag zurück, so kann er für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware für eine angemessene Vergütung verlangen.
7.3 Im Falle einer Verarbeitung der Vorbehaltsware wird der Käufer für GRODOTECH tätig, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen GRODOTECH zu erwerben. Das Vorbehaltseigentum von GRODOTECH erstreckt sich also auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Waren verarbeitet, die sich im Eigentum Dritter befinden, oder wird die Vorbehaltsware mit Waren, die sich im Eigentum Dritter befinden, vermischt oder verbunden, so erwirbt GRODOTECH Mieteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der im Eigentum Dritten befindlichen Waren. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung mit einer Hauptsache des Käufers, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an GRODOTECH ab.
7.4 Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten gegenüber GRODOTECH ordnungsmäßig erfüllt, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen; dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Käufer nicht befugt. Beim Weiterverkauf hat der Käufer den Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Ware durch seine Abnehmer abhängig zu machen.
7.5 Der Käufer tritt hierdurch alle sich aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden Ansprüche mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks im Voraus zur Sicherung aller für GRODOTECH gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche an GRODOTECH ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit andern Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung von GRODOTECH für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Werden Waren veräußert, an den GRODOTECH gemäß vorstehender Ziffer 3 einen Miteigentumsanteil hat, so beschränkt sich die Abtretung auf denjenigen Teil der Forderung, der dem Miteigentumsanteil von GRODOTECH entspricht.
7.6 Erscheint GRODOTECH die Verwirklichung seiner Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und GRODOTECH alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Ansprüche hat der Käufer GRODOTECH unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert der GRODOTECH zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen von GRODOTECH gegen den Käufer um mehr als 20 %, so ist GRODOTECH auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit erfolgt durch GRODOTECH.
8. Schadenersatz
8.1 Schadenersatzansprüche des Käufers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von GRODOTECH, der Leitenden Angestellten und anderen Erfüllungshilfen von GRODOTECH ausgeschlossen.
8.2 Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet GRODOTECH nur, wenn ein grobes Verschulden von GRODOTECH oder eines leitenden Angestellten von GRODOTECH vorliegt.
8.3 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel die Haftung bei der Übernahme einer Garantie oder das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
9. Mängelrügen
9.1 Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Eintreffen der Ware unter Einsendung von Belegen, Mustern, Packzetteln sowie Angabe der Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums und der auf den Packungen befindlichen Signierungen erhoben werden.
9.2 Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen fünf Monaten nach Eintreffen der Ware erfolgen; die Verjährung bleibt hiervon unberührt. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Käufer.
9.3 Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis von GRODOTECH zurückgesandt werden.
10. Rechte des Käufers bei Mängeln
10.1 Die Mängelansprüche des Käufers sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch GRODOTECH fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist.
10.2 Der Käufer ist verpflichtet, GRODOTECH unverzüglich ab Kenntnis jeden in der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigen. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen GRODOTECH bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
10.3 Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.
11. Verjährung
11.1 Mängelansprüche verjähren im Falle des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Im Falle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren sie in zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften wie zum Beispiel die Haftung bei der Übernahme einer Garantie, die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.
 
12. Beschaffenheit der Ware, Technische Beratung, Verwendung und Verarbeitung
12.1 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in den Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen von GRODOTECH beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangaben zu der Kaufsache dar.
12.2 Die anwendungstechnische Beratung von GRODOTECH in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der von GRODOTECH gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von GRODOTECH und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.
13. 3D Druck Dienstleistung
13.1 Die Qualität der gedruckten Erzeugnisse führt auf die Genauigkeit des vom Kunden bereitgestellten Modells zurück. Sollte die Qualität des gedruckten Modells nicht unserem Standard entsprechen, werden wir den in Auftrag gegebenen Druck nicht ausführen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand; Wirksamkeitsklausel
14.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle, für die Zahlung Höhr-Grenzhausen.
14.2. GRODOTECH ist darüber hinaus berechtigt, seine Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.
14.3 Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
Tobias Gros, GroDoTech, Stand 01.07.2015
 
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5. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
 gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
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Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von mir umgesetzt wird.
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8. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand März 2018.
 
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