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Kyosho Inferno Neo, VE, MP9 # 6082 T6 Alu Tuning Heckrammer Rammschutz

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Neuf
8 disponibles / 24 vendus
Prix :
13,90 EUR
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Lieu où se trouve l'objet : Guntersblum, Allemagne
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Numéro de l'objet eBay :291864935994
Dernière mise à jour le 19 oct. 2019 08:31:22 CEST. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf
Marke
HF-Tech
Maßstab
1:8
Herstellernummer
RAM-150302
Herstellungsland und -region
Deutschland
Eigenschaften
Tuning
EAN
Nicht zutreffend

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations sur le vendeur professionnel

HF-Tech
Heinrich Frey
Falkenstraße 36
67578 Gimbsheim
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT51350894260
: xaF523508-94260
: liam-e esserdAgro.hcet-fh@ofni
UStIDNr: DE243975254 EORI-Nummer: DE570479836860417
Numéro de TVA :
  • DE 243975254
Conditions générales de vente
1.) Allgemeines:
 
a) Die nachfolgenden Bedingungen sind für alle Dienstleistungen der Einzelfirma HF-Tech, Heinrich Frey, Hauptstr. 21, 67583 Guntersblum wirksam.
 
b) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn HF-Tech sie schriftlich bestätigt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von HF-Tech, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich von HF-Tech zu bestätigen.
 
c) Abweichende Bestimmungen durch die Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn sie von HF-Tech ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistungen von HF-Tech gilt auf jeden Fall als Annahme / Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
d) HF-Tech ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen zu ändern und nach vorheriger Ankündigung die Dienstleistung ganz oder teilweise einzustellen.
 
2.) Zustandekommen eines Vertrages:
 
a) Der Vertrag über eine Dienstleistung von HF-Tech kommt mit der Gegenzeichnung der Geschäftsleistung durch HF-Tech, die schriftliche Annahme eines „Angebotes“ / „Kostenvoranschlages“ / „(Grob-)Kalkulation“ durch den Kunden oder durch Ausführung des Auftrages zu Stande.
 
b) Die schriftliche Freigabe des Angebotes ist als Annahme gemäß § 144 BGB zu werten.
 
c) HF-Tech kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vorlage oder eine Vorauszahlung abhängig machen. HF-Tech ist in der Annahme des Vertrages frei.
 
d) Die von HF-Tech erstellten Angebote sind für die im Angebot angegebene Dauer / Frist gültig. Nach Ablauf der Angebotsfrist ohne Zustandekomme`n eines Vertrages, verliert das Angebot seine Gültigkeit.
 
3.) Preise:
 
a) Es gelten, falls nicht anders vereinbart, die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
 
b) Die Preise sind Nettopreise. Versandkosten werden extra berechnet. Auf Wunsch des Kunden kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden, die dem Kunden berechnet wird.
 
c) Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Die Rechnungsstellung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche gesondert aufgeführt wird.
 
4.) Leistungsumfang:
 
a) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sich umgehend über mögliche Änderungen der vertraglichen Grundlagen (z. B. Leistungsumfang) zu informieren.
 
b) Im Angebot nicht enthaltenen Leistungen, die auf Verlangen des Kunden zusätzlich geleistet werden oder Mehraufwendungen / - ausgaben, die durch unrichtige Angaben des Kunden, durch fehlerhafte nicht von HF-Tech verschuldete Fehler, gleich welcher Art, oder Fehler von Dritten, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von HF-Tech sind, bedingt sind, bedürfen einer gesonderten, gemäß den aktuellen Listenpreisen, Berechnung. Die Erhöhung der ursprünglichen Auftragssumme über einen Gesamtbetrag von zuzüglich 10 % bedarf der gesonderten Freigabe des Kunden.
 
c) HF-Tech ist berechtigt, die Erfüllung von Leistungen, die gegen die Gesetze oder die guten Sitten verstoßen, abzulehnen.
 
5.) Vertragsdauer und Kündigung:
 
a) Der Vertrag beginnt mit dem im Haupt- / Grundvertrag genannten Datum und ist gültig für den vereinbarten Zeitraum. Das Recht der fristgerechten Kündigung oder der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund steht beiden Vertragsparteien gemäß den Bestimmungen im Haupt / - Grundvertrag zur Seite.
 
b) Im Falle der Kündigung des Kunden ohne wi`chtigen Grund, erhält HF-Tech die vereinbarte Vergütung für bereits vollständig oder teilweise erbrachte Leistungen. Des Weiteren hat HF-Tech Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden. Der Schadenersatz beträgt 50 % des Nettoauftrages der noch nicht erbrachten Leistungen. Die Geltendmachung eines höheren entstandenen Schadenersatzes, durch entsprechenden Nachweis des entstandenen Schadens, bleibt HF-Tech vorbehalten.
 
c) Wird die Durchführung des ursprünglich erteilten Auftrages aufgrund anderer, nicht von den Vertragsparteien zu vertretenden Gründen vereitelt, so behält HF-Tech Anspruch auf das bereits fällig gewordene Honorar für sämtliche erbrachte Leistungen.
 
6.) Lieferung und Leistung:
 
a) Die mit dem Kunden vereinbarten Liefertermine gelten als Richtwerte und sind gemäß der vorstehenden Punkten nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert wurden. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Angebotsannahme und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Liefertermins. Ist der Postversand innerhalb der vereinbarten Lieferfrist erfolgt, gilt die Frist als eingehalten. Die Lieferung erfolgt ab unserem Auslieferungslager an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Die jeweiligen Versandkosten trägt der Kunde, sie werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. HF-Tech ist zu Teillieferungen berechtigt, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Teillieferungen trägt selbstverständlich HF-Tech die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen. Teillieferungen gelten gemäß den AGB als selbständige Lieferung. Sollten Verzögerungen eintreten, die nicht von HF-Tech zu vertreten sind (beispielsweise Terroranschläge, Krieg, Naturkatastrophen usw.), verlängert sich die vereinbarten Lieferfristen entsprech`end. Diese Verzögerung ist jedoch nicht von HF-Tech zu vertreten und wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
 
b) Die Rücksendung einer möglicherweise mangelhaften Ware hat an HF-Tech gebührenfrei zu erfolgen. Eventuell angefallene Versandkosten werden nicht erstattet.
 
7.) Mängelhaftung:
 
a) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung von HF-Tech bei Abnahme auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Mängel zu rügen. Offene Mängel sind sofort, verdeckte Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferdatum zu rügen.
 
b) Verlangt der Kunde entsprechende Nacherfüllung, so bleibt es der Auswahl von HF-Tech überlassen, den gerügten Mangel zu beseitigen oder einen geeigneten Ersatz vorzunehmen.
 
c) Sollte der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen, steht HF-Tech das Recht zur Seite, Mängelbeseitigungsansprüche erst nach Vertragserfüllung des Kunden zu beseitigen.
 
d) Bei äußerlichen sichtbaren Beschädigungen hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem zuständigen Frachtführer zu reklamieren und an HF-Tech eine entsprechende Mitteilung zu machen. Ist die Verpackung unbeschädigt und werden die Schäden erst beim Auspacken festgestellt, so muss der Kunde beim zuständigen Frachtführer innerhalb von 3 Werktagen nach Übernahme der Sendung reklamieren. Davon unberührt bleibt seine Verpflichtung, sich mit HF-Tech in Verbindung zu setzen. Stets muss die Sendung in dem Zustand, in dem sie sich bei Feststellung des Schadens befand, belassen werden.
 
e) Dem Käufer steht bei Neuwaren ein Rückgaberecht nach § 361 b BGB zu. Somit kann jeder Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt im Auslieferzustand an uns zurückgeschickt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.` Der Käufer trägt die Kosten der etwaigen Rücksendung. Unfrei eingehende Sendungen oder Nachnahmen können wir leider nicht annehmen. Bei Rückgabe ist zur Erstattung eines bereits bezahlten Preises eine Bankverbindung anzugeben. Erstattungen erfolgen grundsätzlich per Überweisung. Die Annahmeverweigerung einer Sendung durch den Kunden gilt als Rückgabe.
 
f) Sollte der Kunde die gelieferte Ware vor einer möglichen Mängelrüge bereits in Gebrauch gehabt haben, ist HF-Tech berechtigt, eine Wertminderung im Falle einer möglichen Rücknahme von mindestens 20 % des Angebots- / Rechnungswertes geltend zu machen. Sollte der Kunde bei dem Gebrauch der Ware eine Beschädigung an der Ware selbst verursacht haben, ist diese Beschädigung je nach Art und Umfang im Falle einer möglichen Mängelrüge wertmäßig zu berücksichtigen.
 
8.) Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt:
 
a) Leistung:HF-Tech ist berechtigt, jede erbrachte Leistung gesondert in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Rechnungszugang fällig. Darüber hinaus ist HF-Tech berechtigt, zur Deckung des Aufwandes frei verrechenbare Vorschüsse zu verlangen und eine Schlussabrechnung nach erfolgter Durchführung zu erteilen. Der jeweilige Kaufpreis wird mit Lieferung fällig, falls nicht Vorkasse vereinbart ist.
 
b) Zahlungsverzug: HF-Tech ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges und nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
 
c) Aufrechnungs-, Abtretungs- und Verpfändungsrecht:Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftigen Gegenansprüchen die Aufrechnung erklären. Die Rechte einer Vertragspartei aus diesem Vertragsverhältnis sind mit vorheriger Zustimmung der anderen Vertragspartei übertragbar. Der Kunde darf erst nach vollständiger Zahlung gegenüber HF-Tech die Ware verpfänden.
 
d) Eigentumsvorbehalt:Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von HF-Tech (§ 455 BGB).e) Weiterverkauf:Es steht dem Kunden frei, die Ware nach vollständiger Zahlung weiter zu veräußern. Sollte der Fall der Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung gegenüber HF-Tech bereits geplant sein, tritt der Kunde seine Ansprüche an den neuen Erwerber an HF-Tech ab, bis sämtliche Ansprüche von HF-Tech erfüllt sind.
 
9.) Schutzrechte:
 
a) Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche im Rahmen eines erteilten Auftrags überlassenen Unterlagen, Skizzen oder Dokumente als auch sämtliche Unterlagen des Kunden und HF-Tech des Bundesdatenschutzes unterliegen. Die Vertragsparteien verpflichten sich für die Dauer der Vertragsbeziehungen zur Gemeinhaltung. Die vorstehenden Verpflichten der Vertragsparteien können durch gesonderte schriftliche Vereinbarung verlängert oder entsprechend verkürzt werden.
 
b) HF-Tech ist verpflichtet, überlassene Dokumente für einen Zeitraum von einem Monat aufzubewahren. Der Kunde wird gebeten, HF-Tech lediglich Duplikate zu überlassen oder vor Versand für die Erstellung eines Duplikates Sorge zu tragen. Für Unterlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monats nach erfolgter Lieferung zurück verlangt werden, übernimmt HF-Tech keine Haftung.
 
c) HF-Tech ist berechtigt, von den jeweiligen Aufträgen Aufzeichnungen zu fertigen und diese zur Dokumentation, zur Aufbewahrung und für eigene PR-Maßnahmen zu verwenden.
 
10.) Haftung und Haftungsbeschränkung:
 
HF-Tech gewährt die Warenlieferung nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern. Darüber hinaus gilt:
 
a) Wird HF-Tech grobe `Fahrlässigkeit nachgewiesen, so ist die Haftung für einen eventuell entstandenen Schaden auf die Höhe des vereinbarten Angebotpreises beschränkt. Die Haftungsbeschränkung tritt nicht ein, sollte eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sein.
 
b) Haftungsbeschränkungen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Beschränkung unberührt.
 
c) Werden Angebote nach den Angaben des Kunden, oder einem von ihm beauftragten Dritten, zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt, haftet HF-Tech für die Richtigkeit oder Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit oder Unrichtigkeit wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht erkannt.
 
d) Die von HF-Tech hergestellte und gelieferte Ware ist ausschließlich zum zweckmäßigen Gebrauch gemäß der jeweiligen Bedienungsanleitung zu verwenden. HF-Tech ist von jeglichen Haftungsansprüchen befreit, sollte der Kunde die gelieferten Ware k einem sachgemäßen Gebrauch verwenden und hierdurch ein Schaden entstehen. Die unverbindliche Beratung in Bezug auf die jeweilige Anwendung und Verwendung wird von HF-Tech nach besten Wissen und Gewissen und aufgrund der eigenen Erfahrungen erteilt. Dies befreit den Kunden jedoch nicht von einer eigenen Prüfung und einem eigenen Versuch.
 
11.) Schlussbestimmungen:
 
a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von HF-Tech, soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person ist.
 
b) Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
 
c) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung e`ntsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, welche die Vertragsparteien vereinbart hätten, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen.
 
Stand: Februar 2006
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