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sPlan 7.0-Schaltplan-Editor/ABACOM-Elektronik-Software

État :
Neuf
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Prix :
52,70 EUR
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Lieu où se trouve l'objet : Ganderkesee, Allemagne
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Numéro de l'objet eBay :360196167168
Dernière mise à jour le 07 févr. 2021 11:39:35 CET. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf: Objet n'ayant jamais été ouvert, ou dont l'emballage comporte toujours le sceau de fermeture ...
Sprache
Deutsch, Englisch, Französisch
Herstellernummer
splan
Format
CD
Betriebssysteme
Microsoft Windows 10, Microsoft Windows 10 64-bit, Microsoft Windows 8, Microsoft Windows 8.1 64-bit, Microsoft Windows 7, Microsoft Windows 7 64-bit, Microsoft Windows 8.1, Microsoft Windows 8 64-bit
Produktart
Elektronik-Software
Mindestens erforderlicher Arbeitsspeicher
512 MB
Mindestens erforderlicher Festplattenspeicher
Weniger als 50 MB
Vertriebsmedien
CD
Plattform
Windows
Lizenzkategorie
Single User
Modell
sPlan 7.0
Anzahl der Geräte
1
Für Betriebssysteme
Microsoft Windows 10, Microsoft Windows 10 64-bit, Microsoft Windows 7, Microsoft Windows 7 64-bit, Microsoft Windows 8 64-bit, Microsoft Windows 8, Microsoft Windows 8.1 64-bit, Microsoft Windows 8.1
Mindestens erforderliche Prozessorgeschwindigkeit
512 MHz
Marke
ABACOM-Ingenieurgesellschaft
EAN
4260007060254

Description de l'objet fournie par le vendeur

Informations sur le vendeur professionnel

Feldmann/Prüssel GbR ABACOM
Lothar Feldmann
Wittekindstr. 2a
27777 Ganderkesee
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT0766492224 94+
: xaF176649 2224 94+
: liam-e esserdAed.enilno-mocaba@ofni
Steuernummer: 57/232/26300 Finanzamt Delmenhorst WEEE-Reg.-Nr.: DE65125147
Numéro de TVA :
  • DE 151962747
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
1 Allgemeines
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch "Kunde" genannt) über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Wir erkennen entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht an, es sei denn, wir haben ihre Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für den Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführen sollten.
 
2 Angebot, Auftrag, Angebotsunterlagen
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Mit Eingang der Bestellung des Kunden bei uns versenden wir, sofern die Bestellung nicht den Download von Software zum Gegenstand hat, zunächst eine schriftliche oder elektronische Bestellbestätigung, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung bei uns. Der Inhalt der Bestellbestätigung ist daher für uns nicht bindend. Dies gilt insbesondere, soweit die Bestellbestätigung aufgrund der automatisierten Verarbeitung unrichtige Angaben (zum Beispiel Preisangaben oder Rechenfehler) aufweisen sollte. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an den Kunden versenden und den Versand an den Kunden durch eine schriftliche oder elektronische Versandbestätigung bestätigen. Im Falle des Downloads von Software kommt ein verbindlicher Vertrag erst mit der Bereitstellung des Downloads oder der Rechnung, je nachdem, was früher erfolgt, zustande. Für den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche oder elektronische Versandbestätigung beziehungsweise im Falle des Downloads unsere Rechnung maßgeblich. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung.
Änderungen des Liefergegenstandes, insbesondere technischer Art, bleiben vorbehalten, sofern nicht (i) der Liefergegenstand erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden unzumutbar sind oder aber (ii) wir mit dem Kunden die Verbindlichkeit von Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart haben.
Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, werden Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie die hierauf bezogenen Darstellungen von uns nicht garantiert. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, stellen sie ohne unsere ausdrückliche schriftliche oder elektronische Zusage auch keine Beschreibung der Sollbeschaffenheit dar. Es handelt sich hierbei ohne unsere anderweitige schriftliche oder elektronische Zusage vielmehr lediglich um unverbindliche Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung, von denen Abweichungen nach Maßgabe des ersten Satzes dieses § 2 Absatz 1 zulässig sind. Dies gilt insoweit insbesondere auch dann, wenn solche Angaben in unseren Prospekten oder Preislisten enthalten sind oder wir auf unseren Informationsseiten im Internet Angaben zu technischen Daten und Eigenschaften der Ware bereitstellen. .Für den Fall, dass wir mit dem Kunden die Sollbeschaffenheit der Lieferung oder Leistung verbindlich vereinbart haben, bleiben Änderungen durch uns zulässig, soweit sie aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften erfolgen und dem Kunden zumutbar sind. Im Falle der Unzumutbarkeit steht dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Sofern wir gegenüber einem Kunden ein als ausdrücklich verbindlich bezeichnetes Angebot abgegeben haben, sehen wir uns hieran - soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich kommuniziert - 2 (zwei) Wochen gebunden.
Wir behalten uns sämtliche Rechte, insbesondere das Urheberrecht, an allen dem Kunden gegebenenfalls. zur Verfügung gestellten Unterlagen, Abbildungen etc. vor. Der Kunde darf diese ausschließlich im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks verwenden.
Sofern der Kunde nicht voll geschäftsfähig ist, gehen wir davon aus, dass das Einverständnis seines gesetzlichen Vertreters zu der von ihm getätigten Bestellung vorliegt oder aber dass der Kunde die bei uns bestellte Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
 
3 Preise, Zahlungsbedingungen
Die zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Preise gelten nur für den in unserer jeweiligen Versandbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Etwaige Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
 
Soweit unser Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, verstehen sich die Preise in Euro EXW Ganderkesee (Deutschland), inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Verpackung. Sämtliche Rechnungsbeträge sind - soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart - ohne jeden Abzug spätestens 30 (dreißig) Tage nach Rechnungsdatum fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns maßgebend. Zahlungen werden stets auf die älteste, noch offenstehende Rechnung verrechnet. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt hiervon abweichend, dass Zahlungsverpflichtungen - soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart - stets in Vorkasse zu erfüllen sind.
Soweit wir mit dem Kunden nicht ohnehin Vorkasse vereinbart haben, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen, fälligen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich derjenigen aus anderen Einzelaufträgen, soweit diese auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, nach unserem pflichtgemäßem Ermessen gefährdet wird. Soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen in Euro-Währung und ausschließlich an uns zu leisten.
 
4 Zoll- und Einfuhrgebühren, Einfuhrumsatzsteuer
 
Hat der Kunde seinen Sitz im Ausland und wird der Liefergegenstand daher in ein anderes Land eingeführt, werden Zoll- oder Einfuhrgebühren beziehungsweise Einfuhrumsatzsteuern erhoben, auf die wir keinen Einfluss haben und deren Höhe wir nicht im Voraus beziffern können. Derartige Zoll- oder Einfuhrgebühren beziehungsweise Einfuhrumsatzsteuern gehen zu Lasten des Kunden und werden von uns nicht übernommen. Für nähere Informationen zu den im Einzelfall anfallenden Zoll- oder Einfuhrgebühren beziehungsweise Einfuhrumsatzsteuern hat sich der Kunde mit dem zuständigen Zollamt in Verbindung zu setzen, da die Zollbestimmungen von Land zu Land beträchtlich variieren. Als Importeur hat der Kunde die jeweiligen Landesvorschriften einzuhalten. Zur Vereinfachung des Zollverfahrens behalten wir uns vor, gegenüber dem Zoll dem Paket beiliegende Wertangaben zu machen. Gleichwohl ist der Zoll berechtigt, Pakete zur Vereinfachung zu öffnen. Hierauf haben wir keinen Einfluss.
 
 
5 Widerrufsrecht
 
siehe "Widerrufsbelehrung"
 
6 Lieferung, Lieferzeit
 
Der Beginn der Lieferzeit setzt die endgültige Klärung aller technischen Fragen mit dem Kunden sowie die Beibringung vom Kunden etwaig zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie den Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung oder Zahlungssicherheit, bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB die Zahlung des Kaufpreises im Wege der Vorkasse, voraus. Für die Lieferfristen ist unsere Versandbestätigung maßgebend. Darin enthaltene Fristen oder Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur dann verbindlich, soweit dort ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist oder wir eine Frist oder einen Termin gesondert schriftlich oder per E-Mail als ausdrücklich verbindlich bestätigt haben. Von uns ansonsten in Aussicht gestellte Fristen und Termine sind unverbindlich. Lieferungen erfolgen - je nach der Art des Liefergegenstandes und des Vertriebswegs - entweder im Wege des physischen Transports oder aber im Wege des Downloads durch den Kunden. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anders vereinbart haben, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn wir den Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf am eigenen Werk bereitgestellt und gegenüber dem Kunden Versandbereitschaft angezeigt haben beziehungsweise an die Transportperson übergeben haben. Im Falle der Lieferung im Wege des Downloads ist die Lieferfrist eingehalten, wenn wir dem Kunden bis zu ihrem Ablauf die Möglichkeit zum Download des Liefergegenstands eröffnet haben. Angemessene Teillieferungen beziehungsweise Teilleistungen in zumutbarem Umfang sind zulässig, wenn eine solche für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten oder erheblicher Mehraufwand entstehen. Hinsichtlich Versandkosten gilt: Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, entstehen dem Kunden bei Teillieferungen keine zusätzlichen Versandkosten. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und haben wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, berechnen wir gegenüber dem Kunden im Falle von Teilleistungen die tatsächlich angefallenen Versandkosten. Sofern wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug geraten oder uns eine Lieferung beziehungsweise Leistung unmöglich wird, ist der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Schadensersatz haften wir im Falle des Verzuges oder der Unmöglichkeit nur nach Maßgabe der Regelungen in § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, politische Unruhen oder andere unvorhergesehene Umstände gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung oder Leistung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch dann, wenn die vorgenannten Behinderungen bei einem unserer Unterlieferanten oder Dienstleister eintreten oder eintreten, während wir uns in Verzug befinden. Wir werden den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt im Sinne dieses § 6 Absatz 5 auftritt. Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb von 6 (sechs) Wochen zu erklären, ob wir im Hinblick auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern werden. Erklären wir uns innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist nicht, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
 
7 Verpackung, Versand, Gefahrenübergang und Entgegennahme der Ware durch den Kunden
Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wählen wir die Art der Verpackung nach freiem Ermessen.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der zur Ausführung durch den Kunden bestimmten Person oder aber im Zeitpunkt des Downloads durch den Kunden auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden - sei es in physischer Form oder im Wege des Downloads - auf diesen über. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, kommt er darüber hinaus in Annahmeverzug, wenn wir ihm die Versandbereitschaft mitgeteilt haben, der Kunde aber eine Übernahme der Ware zum genannten Termin ablehnt oder die Ware zum genannten Termin nicht abholt beziehungsweise nicht von einer Transportperson abholen lässt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen von ihm ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist sind wir zudem berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Der Liefergegenstand wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
 
 
8 Gewährleistung
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass dieser den ihm gesetzlich obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. In diesem Fall muss der Kunde jedwede Mängelrüge uns gegenüber schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang des Mangels erklären, damit uns eine Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge möglich ist. Insbesondere hat der Kunde hierzu die gelieferte Ware unmittelbar nach Eintreffen auf Transportschäden zu untersuchen und hierbei festgestellte Schäden schriftlich auf dem Frachtbrief zu vermerken, diese Rüge von der Transportperson gegenzeichnen zu lassen sowie uns hierüber schriftlich zu informieren. Soweit ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach eigener Wahl - für den Fall, dass der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist: nach Wahl des Kunden - zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Dabei haben wir die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe des Gesetzes zu tragen. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und macht der Kunde im Zusammenhang mit der Nacherfüllung berechtigterweise Kosten gegen uns geltend, die ihm aus dem Einsatz eigener Mitarbeiter oder eigener Gegenstände entstanden sind, so sind die Erstattungsansprüche des Kunden insoweit auf seine Selbstkosten begrenzt. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und erhöhen sich die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen dadurch, dass die Liefergegenstände auf Veranlassung des Kunden an einen anderen als den vereinbarten Lieferort verbracht wurden, so sind die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen.
Eine Ersatzlieferung durch uns setzt schließlich voraus, dass der Käufer den mangelhaften Liefergegenstand Zug-um-Zug an uns zurück gewährt und - soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist - Wertersatz für gezogene Nutzungen leistet. Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt die Mangelbeseitigung aus sonstigen Gründen endgültig fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle eines Rücktritts sind wir zur Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises nur Zug-um-Zug gegen Rückgewähr des mangelhaften Liefergegenstandes und Zahlung von Wertersatz für gezogene Nutzungen seitens des Kunden verpflichtet.
Das Rücktrittsrecht des Kunden bei Mängeln der Ware ist ausgeschlossen in den Fällen, in denen der Kunde zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der empfangenen Leistung nicht möglich ist, von uns zu vertreten ist oder ein Mangel sich erst bei einer Verarbeitung oder Umgestaltung der Ware gezeigt hat. Der Kunde ist bei Lieferung mangelhafter Waren oder bei Teillieferungen zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zum Schadensersatz statt der ganzen Leistung nach Maßgabe der Regelungen im nachfolgenden § 9 nur dann berechtigt, wenn er an der erbrachten Leistung unter Anlegung eines objektiven Maßstabes kein Interesse hat. Für wesentliche Fremderzeugnisse, welche Bestandteil des Lieferungsgegenstands beziehungsweise der Lieferung sind, zum Beispiel Software anderer Hersteller, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Hersteller des Fremderzeugnisses zustehen. Sollte die Inanspruchnahme des Herstellers des Fremderzeugnisses aus nicht vom Kunden zu verantwortenden Gründen fehlschlagen (zum Beispiel wegen Insolvenz des Lieferanten), so stehen dem Kunden gegen uns Mängelansprüche nach Maßgabe der Regelungen dieses § 8 zu. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt abweichend von Absatz 2 und 3 dieses § 8 Folgendes: Hat der Kunde den Liefergegenstand an einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB weiterverkauft ("Verbrauchsgüterkauf"), und musste er den Liefergegenstand aufgrund eines Mangels vom Verbraucher zurücknehmen oder hat der Verbraucher den Kaufpreis gemindert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Absatz 4 und 5 dieses § 8 gelten in diesem Fall nicht. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden allein nach Maßgabe des nachfolgenden § 9 zu. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere vorherige Zustimmung die Ware eigenmächtig modifiziert oder durch Dritte modifizieren lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Modifizierung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Es wird insbesondere keine Haftung übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- unsachgemäße Verwendung, nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch;
- ungeeignete Betriebsbedingungen;
- fehlerhafte Installation, Inbetriebnahme oder Nutzung durch den Kunden oder Dritte, soweit nicht eine eventuelle Betriebsanleitung beziehungsweise Benutzungsanweisung von uns fehlerhaft ist;
- Modifizierungen am Liefergegenstand durch den Kunden oder Dritte;
- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.<7li>
- Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung wegen Mängeln des Liefergegenstandes ein Jahr ab Gefahrenübergang. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung wegen Mängeln des Liefergegenstandes hiervon abweichend zwei Jahre ab Gefahrenübergang.
 
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und hat er den Liefergegenstand an einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB weiterverkauft ("Verbrauchsgüterkauf"), richtet sich die Verjährung der vorgenannten Ansprüche des Kunden, welcher von dem Verbraucher wegen eines Mangels des Liefergegenstands in Anspruch genommen wird, nach den gesetzlichen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.
 
Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die auf Mängeln des Liefergegenstandes beruhen, gilt die nachfolgende Regelung des § 9 Absatz 12.
 
9 Schadensersatz
Wir haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung ausschließlich nach Maßgabe dieses § 9. Im Übrigen ist jegliche Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, wegen Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Darüber hinaus haften wir
- für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen;
- für Schäden, die von unseren einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten verursacht wurden.
Vertragswesentlich sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Unsere Haftung auf Schadensersatz nach dem vorstehenden Absatz 3 dieses § 9 ist auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Soweit der Kunde kein Endkunde ist, ist unsere Haftung nach dem vorstehenden Absatz 3 dieses § 9 ausgeschlossen, soweit der Kunde seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat. Dabei wird der Kunde nach besten Kräften bemüht sein, mit seinen Abnehmern selbst Haftungsbeschränkungen soweit rechtlich zulässig - auch zu unseren Gunsten - zu vereinbaren.
- Im Rahmen unserer Haftung nach dem vorstehenden Absatz 3 dieses § 9 sind außerdem mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, nur dann ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
- Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns sind in jedem Falle ausgeschlossen.
- Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
- Im Rahmen unserer Haftung nach dem vorstehenden Absatz 3 dieses § 9 haften wir für Datenverluste nur, wenn und soweit der Kunde durch die Erstellung von Sicherungskopien oder auf sonstige geeignete Weise sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Unsere Haftung ist in diesem Fall auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Wir haften allgemein nicht für Datenverluste, wenn und soweit der Kunde diese zu vertreten hat.
- Der Kunde wird uns, falls er uns nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben.
- Die Regelung zum Ausschluss der Gewährleistung in § 8 Absatz 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt entsprechend.
- Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung sonstiger Vertragspflichten beträgt ein Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
 
Im Falle der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für solche, die durch arglistiges Verhalten, durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder durch fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im Sinne des Absatz 3 dieses § 9 unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, gilt abweichend hiervon die gesetzliche Verjährungsfrist. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und hat er den Liefergegenstand an einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB weiterverkauft ("Verbrauchsgüterkauf"), beträgt die Verjährung für den Aufwendungsersatzanspruch nach § 478 Absatz 2 BGB zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem wir den Liefergegenstand an den Kunden geliefert haben.
 
10 Eigentumsvorbehalt
Ist unser Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Treten wir wegen schuldhaften, vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere wegen verspäteter Zahlung, vom Vertrag zurück, so hat der Kunde sämtliche Kosten der Wiederinbesitznahme des Liefergegenstandes durch uns zu tragen. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist - abzüglich angemessener Verwertungskosten - auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Aufklärungen zu geben sowie den Dritten über die bestehenden Eigentumsverhältnisse zu informieren. Der Kunde darf den Liefergegenstand nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist zudem verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Auch nach Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung dieser Forderung berechtigt. Wir selbst dürfen die Forderung einziehen, wenn sich der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet oder wenn der Kunde zahlungsunfähig ist oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der sich unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge ergebende, realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; dabei ist von den Einkaufspreisen für Waren und vom Nominalwert bei Forderungen auszugehen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
 
11 Lizenzrechte
Die auf den unseren Webseiten zur Verfügung gestellten Inhalte, die nicht als käuflich erwerblich gekennzeichnet sind (insbesondere Tonaufnahmen, Bilder, Videos), sind urheberrechtlich geschützt und nur zu Demonstrationszwecken vorgesehen. Sie dürfen ohne Zustimmung von ABACOM nicht heruntergeladen und / oder in irgendeiner anderen Form verwendet werden.
Voraussetzung für die Nutzung der durch ABACOM selbst hergestellten Software ist die Zustimmung zu den Regelungen der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung von ABACOM sowie gegebenenfalls weiterer Lizenzvereinbarungen (gegebenenfalls auch solcher Dritter).
 
12 Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Auftragsabwicklung sowie der Aktivierung und Registrierung der Software. Zur Auftragsabwicklung übermitteln wir gegebenenfalls die personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte, die ihren Sitz gegebenenfalls auch außerhalb der EU haben (zum Beispiel Dienstleister zur Zahlungsabwicklung in den USA). Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten von Kunden enthält unsere Datenschutzerklärung.
 
13 Gerichtsstand, Erfüllungsort
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Oldenburg, Deutschland. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz beziehungsweise Geschäftssitz zu verklagen.
 
14 Anwendbares Recht
Allen Verträgen mit uns liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG) zugrunde. Die Vertragssprache ist deutsch, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
 
15 Schlussbestimmungen
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen, dass Willenserklärungen beziehungsweise Mitteilungen schriftlich zu erfolgen haben, wird die Schriftform auch durch Verwendung der Textform, das heißt per Telefax oder per E-Mail, gewahrt.
Je certifie que toutes mes activités de vente seront conformes à toutes les lois et réglementations de l'UE.