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Lieu où se trouve l'objet : Vorbach, Allemagne
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Détails sur le vendeur

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Numéro de l'objet eBay :112803950135
Dernière mise à jour le 14 oct. 2018 20:30:13 CEST. Afficher toutes les modificationsAfficher toutes les modifications

Caractéristiques de l'objet

État
Neuf: Objet neuf et intact, n'ayant jamais servi, non ouvert, vendu dans son emballage d'origine ...
Marke
Specht
Herstellernummer
2-43164283586411
EAN
4251048842534
Maße:
ca.180x80x124cm
Anzahl der Tiere
4 Hühner, 6 Zwerghühner
Anzahl Legeboxen
2
Tierart
Huhn,Hase,Wachtel,Kaninchen
Produktart
Gehege
Material
Holz
Anzahl der Ebenen
2 Ebenen
Besonderheiten
Mehrere Boxen, Herausnehmbare Kotschublade, klappbares Dach der Legeboxen

Informations sur le vendeur professionnel

ZS 2radteile GmbH
Stephan Schneider
Unterbibracherstr. 3
95519 Vorbach
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT867188950290
: xaF5671889 50290
: liam-e esserdAmoc.xremotic@ofni
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Numéro de TVA :
  • DE 265775344
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
AGB
Handelshaus-Schneider ist ein Projekt von:
 
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
(1) ZS 2radteile GmbH (im Folgenden: "ZS 2radteile") bietet Kunden über das Internet Artikel zum Kauf an – und zwar vorwiegend Zweiradteile, insbesondere Verschleißteile, Zubehör, Oldieparts, aber auch Tuningteile.
 
(2) Nachfolgende Bestimmungen gelten für Verträge zwischen ZS 2radteile und dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der Anerkennung von ZS 2radteile.
 
§ 2. Vertragsschluss im Onlineshop
(1) Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen grundsätzlich keine bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar; dabei handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ZS 2radteile ein verbindliches Angebot zum Kauf des Produkts zu unterbreiten.
(2) Mit der Bestellung im Onlineshop erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bestätigt ZS 2radteile dem Kunden den Zugang dieser Bestellung, handelt es sich nicht um die Annahme der Bestellung; die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. ZS 2radteile ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von sieben Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung oder mit Zugang der ausgelieferten Ware beim Kunden erklärt werden. Andernfalls ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
 
§ 3. Preise, Liefer- und Versandkosten
(1) Die in den Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.
 
(2) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an; deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Ange-bot gemachten Angaben.
 
(3) Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, ist ZS 2radteile dazu berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
 
(4) Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift hinterlegt zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen – etwa erneut anfallende Versandkosten –, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
 
§ 4. Zahlungsmethoden und -bedingungen
(1) Es gelten die im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot aufgeführten Zahlungsmethoden. Darüber hinaus kann im Fall der Selbstabholung der Ware die Zahlung in bar erfolgen.
 
(2) Der Kunde hat – soweit nichts anderes vereinbart ist – alle Beträge spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei ZS 2radteile. Ist der Kunde Unternehmer, hat er bei Nichtzahlung ab dem 14. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu leisten.
 
(3) Bei Zahlung auf Rechnung (Rechnungskauf über paymorrow) wird die bestellte Ware gemeinsam mit der Rechnung an den Kunden versandt bzw. ausgeliefert. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
 
§ 5. Liefer- und Versandbedingungen
(1) Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, grund-sätzlich gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege. Eine Selbstabholung des bzw. der Artikel direkt bei ZS 2radteile ist – nach der Vereinbarung eines Abholtermins – gegen Barzahlung möglich.
 
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in An-nahmeverzug gerät.
(3) ZS 2radteile behält sich vor, eine andere als die gekaufte Sache zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft beispielsweise technische Änderungen oder Änderungen des Gewichts, die die Funktionalität der Kaufsache nicht beeinträchtigen, sowie geringe Form- und Farbänderungen bei Gegenständen, bei denen die Gestaltung keine Rolle spielt.
(4) Ist die Nichteinhaltung von (Liefer-) Fristen auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, Aufruhr) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
 
§ 6. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
(2) Wenn der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an die Firma ZS 2radteile abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt.
 
§ 7. Transportschäden
(1) Die nachfolgenden Absätze 2 bis 4 gelten, wenn der Abschluss des Kaufvertrags nicht nur für ZS 2radteile, sondern auch für den Kunden zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Durch die folgenden Regelungen zu Transportschäden werden Rechte und Ansprüche von Kunden, insbesondere wegen Mängelhaftung, nicht eingeschränkt.
(2) Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Im Fall von äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese auf den Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.
(3) War der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung bei Annahme äußerlich nicht erkennbar, wird der Kunde gebeten, dies ZS 2radteile unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme von dem Verlust bzw. der Beschädigung anzuzeigen.
(4) Der Kunde wird ZS 2radteile nach besten Kräften unterstützen, soweit ZS 2radteile diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.
 
§ 8. Altteilrücknahme
(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, ZS 2radteile das dem gekauften Ersatzteil entsprechende Altteil gegen Wertersatz zu überlassen.
 
(2) Die Rücksendung des jeweiligen Altteils hat auf Gefahr und Kosten des Kunden – unfreie Sen-dungen werden nicht angenommen – sowie unter Angabe der Kontoverbindung des Kunden zu erfolgen an:
 
ZS 2radteile GmbH
- Altteilrücknahme –
Unterbibracherstr. 3
95519 Vorbach OT. Oberbibrach / Deutschland
Tel.: +49 (0)9205 - 9881760
Fax: +49 (0)9205 – 9881765
eMail: info@zweiradteile.net
 
(3) Die Gutschrift des Altteilwertes erfolgt binnen 10 Tagen nach Eingang bei ZS 2radteile auf die vom Kunden angegebene Kontoverbindung.
 
§ 9. Kundendienst, Gewährleistung
(1) ZS 2radteile haftet nicht für Defekte und Schäden, die nicht auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel der Kaufsache, sondern auf einer unsachgemäßen Verwendung oder Behandlung des Artikels durch den Kunden oder einem Dritten entstanden sind.
(2) ZS 2radteile ist weder zum Einbau der Ersatzteile noch zu einer Beratung/Unterstützung hinsichtlich des Einbaus verpflichtet. Der Kunde hat grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Ware fachgerecht montiert wird. Dem Kunden wird empfohlen, im Zweifel bei allen Teilen eine Funktions- und Sicherheitsprüfung durch qualifiziertes Fachpersonal durchführen zu lassen. ZS 2radteile haftet nicht für Schäden, die allein auf unsachgemäßem Einbau oder unzureichender Pflege bzw. Wartung beruhen. Macht der Kunde unberechtigt und schuldhaft Gewährleistungsansprüche geltend, obwohl der Defekt der Ware durch einen unsachgemäßen Einbau oder eine unzureichende Pflege bzw. Wartung und nicht durch einen anfänglichen Sachmangel der Kaufsache bedingt ist, hat der Kunde ZS 2radteile die Kosten zu erstatten, die durch Prüfung der Ware und die weitere Abwicklung der Angelegenheit entstanden sind.
(3) Dem Kunden stehen wegen eines anfänglichen Sachmangels die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen ZS 2radteile zu. Der Kunde hat zunächst ein Recht auf Nacherfüllung, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
a) Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung (Reparatur der Kaufsache) oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Gegenüber Unternehmern leistet ZS 2radteile für Mängel der Kaufsache dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
b) Macht der Kunde Nacherfüllung geltend, ist er auf Verlangen von ZS 2radteile verpflichtet, die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrüge für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen.
c) Der Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er ZS 2radteile zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist oder aber die Fristsetzung entbehrlich ist. Eine Entbehrlichkeit liegt nur vor, wenn der ZS 2radteile die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen; beruht die Verweigerung zur Leistung darauf, dass der Kunde dem Verlangen von ZS 2radteile nach Absatz 3b) nicht nachgekommen ist, ist hingegen keine Entbehrlichkeit gegeben. Eine Fristsetzung ist außerdem entbehrlich, wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar ist.
d) Liegen die Voraussetzungen von § 9 Absatz 3c) Satz 1 nicht vor, haftet ZS 2radteile nicht für Kosten, die der Kunde aufwendet, um einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme).
e) Wenn und soweit ZS 2radteile zur Nacherfüllung verpflichtet ist, trägt ZS 2radteile gegenüber Verbrauchern die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; gegenüber Unternehmern gilt dies nur, wenn ZS 2radteile – vorbehaltlich § 10 dieser AGB – in Bezug auf die mangelhafte Sache fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Sofern der Verbraucher Ersatzlieferung verlangt und entweder nur diese Art der Nacherfüllung möglich ist oder aber ZS 2radteile die Nachbesserung zu Recht verweigert, darf ZS 2radteile dann, wenn der Kunde für den Ausbau der mangelhaften Sache sowie für den Einbau der ersatzgelieferten Sache Kosten in unverhältnismäßiger Höhe begehrt, den Erstattungsbetrag auf einen angemessenen Betrag beschränken.
(4) Handelt es sich bei um Gebrauchtartikel (z.B. gebrauchte Ersatzteile), beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche ein Jahr ab deren Ablieferung. Eine damit verbundene Verjährungserleichterung gilt nicht, soweit ZS 2radteile nach § 10 Absatz 1 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(5) Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind die Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängeln ausgeschlossen; dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Vorstehender Ausschluss der Gewährleistung gilt indes nicht, soweit ZS 2radteile nach § 10 Absatz 1 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(6) Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware in Textform anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
 
§ 10. Haftung
(1) ZS 2radteile haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ZS 2radteile, deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet ZS 2radteile für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet ZS 2radteile für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Absatz 1 Sätze 1 und 2 fallen, haftet ZS 2radteile, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist gegenüber Unternehmern auf den Wert beschränkt, der dem dreifachen Wert der Lieferung entspricht.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
 
§ 11. Sorgfaltspflichten des Käufers
(1) Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug bei Erwerb und Einbau von Artikeln zum Tuning oder bei anderen Änderungen bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Dem Käufer ist bekannt, dass er sein Fahrzeug im Zweifel bei dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder einer ähnlichen Einrichtung zur Prüfung und ggf. Eintragung vorführen muss.
(2) Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Einbaus des Kaufgegenstands in das Fahrzeug nach StVZO liegt beim Käufer; die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung bleiben hiervon unberührt.
 
§ 12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von ZS 2radteile. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
Je certifie que toutes mes activités de vente seront conformes à toutes les lois et réglementations de l'UE.
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