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Imbissanlage EKU Gas Doppelfriteuse, Bain Marie, Bräter inkl. Haube + 12 M. G.*

Alles auf Gas, Fritteuse BJ 2014
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Occasion
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Numéro de l'objet eBay :162366005407

Caractéristiques de l'objet

État
Occasion
Marke
EKU
Herstellernummer
imbeku28102016

Informations sur le vendeur professionnel

Santo Pagana Gastronomiegeräte
Santo Pagana
Einsteinstr. 9
46325 Borken
Germany
Afficher les coordonnées
: enohpéléT51369816820
: liam-e esserdAed.ortsag-anagap@nehceukssorg
Verkauf nur an Gewerbekunden kein Widerruf möglich! Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie unter Rechtliche Informationen des Verkäufers / Vollständige Informationen. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Numéro de TVA :
  • DE 201535631
Je fournis des factures sur lesquelles la TVA est indiquée séparément.
Conditions générales de vente
Unsere Angebote richten sich nur an gewerbliche Kunden, wir verkaufen nicht an Privatleute.
 
Wir verkaufen nur an gewerbliche Kunden, daher kein Widerruf möglich
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden § 1 Geltung der Bedingungen
 
1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers beziehen sich aus­schließlich auf den gewerblichen Geschäftsverkehr (Verkauf nur an Wiederverkäufer und gewerbliche Verbraucher) und erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
 
2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
 
3) Bei Verkäufen im Rahmen von sog. e-bay-Versteigerungen gelten vorrangig die jeweiligen Versteigerungsbedingungen, ergänzend die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. § 2 Angebot und Vertragsschluss
 
1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
 
2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
 
3) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. § 3 Preise
 
1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgeblich sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
 
2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Fa. Mechtild Pagana, Einsteinstrasse 9, 46325 Borken einschließlich normaler Verpackung. § 4 Liefer- und Leistungszeit
 
1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
 
2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
 
3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
 
4) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
 
5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
 
6) Die Einhaltung der Lieferung- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
 
7) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. § 5 Gefahrübergang
 
1) Die Gefahr geht bei Abholung der Ware bei Fa. Mechtild Pagana, Einsteinstrasse 9, 46325 Borken mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
 
2) Im Falle der Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. § 6 Recht des Käufers wegen Mängel
 
1) Neuware wird frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
 
2) Gebrauchtware kann im Einzelfall mit Fabrikations- und Materialmängeln behaftet sein. Sofern dies der Fall ist und es sich um Mängel handelt, die dem Verkäufer bekannt oder zumindest erkennbar waren, weist der Verkäufer den Käufer auf den ent­sprechenden Mangel schriftlich hin.
 
Die vom Käufer gegenzuzeichnende Erklärung wird Vertragsbestandteil. Der Käufer erkennt damit den derzeitigen Zustand des Kaufgegenstandes in Kenntnis der ihm schriftlich offengelegten Mängel als vertragsgemäß an. Die dem Käufer bekannten Mängel wurden bei der Kaufpreisbildung entsprechend mindernd berücksichtigt. Ansprüche und Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln von Gebrauchtware werden ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängel, die dem Verkäufer bei Vertragsschluss weder bekannt noch erkennbar waren.
 
 
 
3) Alle von dem Verkäufer im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen ge­machten Angaben zum Kaufgegenstand sowie die Angaben in einem Kaufvertrag sind als bloße Beschaffenheitsangaben zu verstehen, so dass der Verkäufer keine Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernimmt, soweit dies im Einzelfall nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
 
4) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
 
5) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Ware einen Mangel aufweist, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass: a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird; b) der Verkäufer das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und einen Servicetechniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standartsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind.
 
6) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
 
7) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
 
8) Ansprüche wegen Mängeln gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. § 7 Eigentumsvorbehalt
 
1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
 
2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zu­steht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
 
3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent - tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen ein­zuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
 
 
 
4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benach­richtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang ent­stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
 
5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszu­verlangen. § 8 Zahlung
 
1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers bei Abholung der Ware ab Lager Borken sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers erfolgt eine Auslieferung der Ware nur gegen Vorkasse.
 
2) Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
 
3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
 
4) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
 
5) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
 
6) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel­rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt. § 9 Haftung
 
 
 
1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
 
2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffen­heitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
 
3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1) und 2) gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 
4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
 
1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendungen.
 
2) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent­lich rechtliches Sondervermögen ist, ist Borken/Westfalen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
 
3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht gerührt.
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